Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger meldete am 25.7.1972 beim österreichischen Patentamt ein Patent an, dessen Gegenstand "Gebäude aus mehreren, in Abständen voneinander angeordneten Kerntürmen" sind. Diese Patentanmeldung wurde im Patentblatt vom 15.8.1978 bekanntgemacht und der Kläger mit Schreiben vom 21.8.1978 davon mit der Belehrung verständigt, daß nach § 101 PatG mit dem 15.8.1978 zu seinen Gunsten einstweilen die gesetzlichen Wirkungen des Patentes eingetreten seien. Mit Entsc... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §101PatG 1970 §147 ff
Rechtssatz: Selbst wissentliche Benützung der Erfindung (in Kenntnis der Anmeldung) macht vor dem einstweiligen Beginn des Patentschutzes nur bei sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung oder wegen Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verantwortlich, weil eben erst vom einstweiligen Eintritt der gesetzlichen Wirkungen des Patentes an in Rechte aus dem angemeldeten Patent eingegriff... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber des österreichischen Patentes Nr.368.785. Die Bekanntmachung der am 25.7.1972 angemeldeten Erfindung im Patentblatt erfolgte am 15.8.1978. Die Erfindung betrifft ein Gebäude aus mehreren, in Abständen voneinander angeordneten Kerntürmen, welche in Abstand vom Boden durch horizontale Baukonstruktionen miteinander verbunden sind. Der einzige Patentanspruch lautet: 'Gebäude aus mehreren in Abständen voneinander angeordneten Kerntürmen, welche in Absta... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §101PatG 1970 §147 ff
Rechtssatz: Die Schutzwirkungen eines Patentes treten nicht schon mit dessen Anmeldung ein. Erst mit dem Tage der Ausgabe des Patentblattes, mit dem die Patentanmeldung öffentlich bekanntgemacht wird, treten (wegen der Gefahr der Nachahmung der Bekanntmachung) für den Gegenstand der Anmeldung zugunsten des Anmelders die gesetzlichen Wirkungen des Patentes ein (§§ 22, 101 Abs 1 und 2 PatG). Dara... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §29PatG 1970 §101PatG 1970 §147
Rechtssatz: Liegt weder ein solches Enteignungserkenntnis, noch zumindest wegen Gefahr im Verzug eine vorläufige Bewilligung des zuständigen Landeshauptmannes vor, (§ 29 Abs 2 PatG), können Ansprüche auf Enteignungsentschädigung nach § 29 Abs 4 PatG nicht zum Entstehen kommen. Eine "de facto-Enteignung" von Patenten ist dem Gesetz fremd. Dem Patentinhaber (bzw dem nach § 101 Abs 2 PatG einstweilen... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §3 Abs1 Z1PatG 1970 §101
Rechtssatz: Die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung einer österreichischen Patentanmeldung nach § 101 PatG erfüllt alle Tatbestandsmerkmale einer "öffentlichen Zurschaustellung" im Sinne des § 3 Abs 1 Z 2 PatG. Veröff: PBl 1974,134 = GRURInt 1975,23 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1974:RS0105384 Zuletzt aktualisier... mehr lesen...