Entscheidungen zu § 18 Abs. 1 BAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2003/4/23 2002/08/0060

Der Beschwerdeführer stellte am 4. Dezember 2000 einen Antrag auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Dabei gab er an, in der Zeit vom 2. Juni 1997 bis 1. Dezember 2000 als Schlosserlehrling bei dem Unternehmen M. tätig gewesen zu sein. Am 13. Dezember 2000 nahm die Behörde erster Instanz mit dem Beschwerdeführer eine Niederschrift auf, wonach er erklärt habe, sein Dienstverhältnis selbst gelöst zu haben, da das Betriebsklima sehr schlecht gewesen sei. "Wir" seien seit Beginn ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1990/6/19 90/08/0084

1. Aus der vorliegenden Beschwerde und dem mit ihr in Ablichtung vorgelegten Bescheid ergibt sich nachstehender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war vom 1. Juni 1987 bis 12. März 1989 in einem Hotelbetrieb als Kochlehrling beschäftigt. Am 12. März 1989 legte der Beschwerdeführer die Lehrabschlußprüfung ab, beendete mit diesem Tag seine Beschäftigung und beantragte am 13. März 1989 die Zuerkennung von Arbeitslosengeld. Mit Bescheid vom 23. Mai 1989 sprach das... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.06.1990

RS Vwgh 1990/6/19 90/08/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/04 Berufsausbildung
Norm: AVG §11 Abs1;BAG 1969 §14 Abs1;BAG 1969 §14 Abs2 lite;BAG 1969 §18 Abs1;
Rechtssatz: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung endet das Lehrverhältnis wegen seiner Befristung automatisch. § 18 Abs 1 BAG 1969 normiert nicht etwa für die Dauer der Behaltefrist einen Vertragsabschluß kraft Gesetzes, sondern lediglich die Verpflichtung des Lehrherrn, mit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1990

RS Vwgh 1990/6/19 90/08/0084

Index: 50/04 Berufsausbildung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §9 Abs1 litc;AlVG 1977 §9 Abs2;AlVG 1977 §9 Abs3;AlVG 1977 §9 Abs4;BAG 1969 §14 Abs1;BAG 1969 §14 Abs2 lite;BAG 1969 §18 Abs1;
Rechtssatz: Wenn ein Lehrling mit Beendigung des Lehrverhältnisses " arbeitslos " wird, so liegt es ausschließlich bei ihm, diesen Zustand durch Abschluß eines Arbeitsvertrages zun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1990

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