Die Beschwerdeführerin besuchte vom Jahr 1997 bis zum Jahr 2000 eine Hotelfachschule und absolvierte im Jahr 1998 und vom 1. Juni bis zum 31. August 1999 jeweils ein im Rahmen dieser Ausbildung verpflichtend vorgeschriebenes Praktikum. Am 21. Juni 2000 sowie in der Zeit vom 3. Juli 2000 bis zum 27. Mai 2001 war die Beschwerdeführerin als Arbeiterin beschäftigt. In der Folge stellte sie - gemäß dem angefochtenen Bescheid: am 28. Mai 2001 - einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengel... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §21 Abs1;BAG 1969 §1;BAG 1969 §17 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0194 E 23. Februar 2005
Rechtssatz: Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Lehrlingsentschädigung in der Bestimmung des § 21 Abs. 1 AlVG anders verstanden wissen wollte,... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. März 1989 sprach die mitbeteiligte Steiermärkische Gebietskrankenkasse aus, die Beschwerdeführerin sei verpflichtet, die mit der Beitragsnachverrechnung vom 23. September 1988 in der Höhe von S 16.367,13 vorgeschriebenen Beiträge an die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse zu entrichten; die Beitragsnachverrechnung vom 23. September 1988 bilde einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, es sei anläßlich einer durchge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/04 Berufsausbildung
Norm: ABGB §1155;BAG 1969 §17 Abs1;
Rechtssatz: Ein Lehrling, der Arbeitsleistungen nur entsprechend einer einseitig angeordneten oder vereinbarten Verkürzung erbringt, hat nicht schon allein deshalb Anspruch auf die volle Lehrlingsentschädigung, weil die Verkürzung unwirksam ist; auch aus § 17 Abs 1 BAG folgt dies nicht, da diese
Norm: n... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)50/04 Berufsausbildung
Norm: ABGB §1155;BAG 1969 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausbildungsunmöglichkeit wegen "witterungsbedingten Beschäftigungsrückgängen in den Wintermonaten" gehört zum typischen Betriebsrisiko des Lehrberechtigten, sodaß dem weiterhin arbeitsbereiten Lehrling die volle Lehrlingsentschädigung zusteht. European Case Law I... mehr lesen...