RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0244

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Veröffentlicht am 18.12.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/04 Berufsausbildung

Norm

ABGB §1155;
BAG 1969 §17 Abs1;

Rechtssatz

Die Ausbildungsunmöglichkeit wegen "witterungsbedingten Beschäftigungsrückgängen in den Wintermonaten" gehört zum typischen Betriebsrisiko des Lehrberechtigten, sodaß dem weiterhin arbeitsbereiten Lehrling die volle Lehrlingsentschädigung zusteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X03

Im RIS seit

18.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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