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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1155;Rechtssatz
Die Ausbildungsunmöglichkeit wegen "witterungsbedingten Beschäftigungsrückgängen in den Wintermonaten" gehört zum typischen Betriebsrisiko des Lehrberechtigten, sodaß dem weiterhin arbeitsbereiten Lehrling die volle Lehrlingsentschädigung zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080244.X03Im RIS seit
18.12.1990