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50/04 BerufsausbildungNorm
AlVG 1977 §21 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0194 E 23. Februar 2005Rechtssatz
Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der Gesetzgeber den Begriff der Lehrlingsentschädigung in der Bestimmung des § 21 Abs. 1 AlVG anders verstanden wissen wollte, als er im BAG - als Entgelt eines Lehrlings - umschriebenen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080093.X02Im RIS seit
29.03.2005