Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §28 Abs1;AZG §28 Abs1a idF 1994/446;VStG §5 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/11/0316 E 21. April 1998
Rechtssatz: Nach § 12 AZG ist den Arbeitnehmern nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine näher umschriebene Mindestruhezeit "zu gewähren". Für das "Zuwiderhandeln" gegen das Gebot "zu gewähren" reicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Tageslenkzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 12 Stunden 45 Minuten betrug, obwohl die Tageslenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Einsatzzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 17 Stunden betrug, obwohl die tägliche Einsatzzeit höchstens 15 Stunden betragen da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß ein als Autobuslenker eingesetzter Arbeitnehmer der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt innerhalb von 5 Stunden 50 Minuten eine Lenkpause von nur 30 Minuten hatte, obwohl nach einer ununterb... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs1;AZG §28 Abs1a Z6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;AZG §28 Abs1a Z4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110024.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs3;AZG §28 Abs1a Z7;KollV Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben 1994;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110026.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Tageslenkzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 12 Stunden 45 Minuten betrug, obwohl die Tageslenkzeit zwischen zwei Ruhezeiten k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß die Einsatzzeit eines als Autobuslenker eingesetzten Arbeitnehmers der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt 17 Stunden betrug, obwohl die tägliche Einsatzzeit höchstens 15 Stunden betragen da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß ein als Autobuslenker eingesetzter Arbeitnehmer der Gesellschaft am 13. August 1994 bei einer näher bezeichneten Fahrt innerhalb von 5 Stunden 50 Minuten eine Lenkpause von nur 30 Minuten hatte, obwohl nach einer ununterb... mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7 Abs1;AZG §28 Abs1a Z6;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110023.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: E3R E05205000E3R E0720402010/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6 Abs1;AZG §28 Abs1a Z4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110024.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16 Abs3;AZG §28 Abs1a Z7;KollV Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben 1994;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110026.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...