Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.12.2021 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z4AWG 2002 §73 Abs4
Rechtssatz: § 73 Abs 4 AWG 2002 erfasst auch jene Deponien, die bereits vor Inkrafttreten des AWG 1990 geschlossen wurden. Darüber hinaus entspricht § 73 Abs 4 AWG 2002 jenen früher bereits bestehenden gleichgelagerten Pflichten für Deoponiebetreiber gemäß § 32 Abs 1a AWG 1990, sodass es sich nicht um eine Pflicht handelt... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.12.2021 Norm: AWG 2002 §2 Abs7 Z4AWG 2002 §73 Abs4
Rechtssatz: Der vom Gesetzgeber normierte Deponiebegriff ist durch systematische Interpretation, insbesondere durch Berücksichtigung der DVO 2008, dahingehend auszulegen, dass eine Deponie dann vorliegt, wenn eine Anlage zur dauerhaften Ablagerung von Abfällen errichtet und betrieben wird. Nicht die Dauer der Abfalllagerun... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Eichberger, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch B, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 01. September 2015, Zl. ***, betreffend einen Behandlungsauftrag nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) , zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.Die Frist zur Entfernung der konsensl... mehr lesen...