Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben als das nach außen vertretungsbefugte und verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Organ der Agrargemeinschaft XY seit 30.11.2007, jedenfalls jedoch bis 19.01.2008 (Zeitpunkt der Feststellung) auf der Grundstücksparzelle Nr XY, KG XY, dem behördlichen Auftrag, welcher mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.11.2007, Zl XY, erging, und nachstehende Maßnahmen beinhaltete: 1... mehr lesen...
Mit dem an Herrn *** (in der Folge Berufungswerber) am 27.04.2006 zugestellten, nunmehr in Berufung gezogenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung, wurde wie folgt ausgesprochen: Sie sind einem bescheidmäßigen Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 9.6.2005, Zl.: EU-09-05-125-2, welcher Ihnen am 16.6.2005 vorschriftsmäßig zugestellt worden ist, die auf dem Grundstück Nr. *** der KG. ***, abgelagerten Abfälle (Reste des Gartenwohnhauses aus Ho... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist festzustellen, dass die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung zumindest zwei, einander widersprechende abfallrechtliche Entfernungsaufträge erlassen hat. Mit dem Bescheid vom 09.06.2005 wurde dem Berufungswerber hinsichtlich der Reste des Gartenwohnhauses aus Holz auf seinem Grundstück Nr. ***, KG. *** die Abfallentfernung bis 01.08.2005 aufgetragen. Hingegen wurde dem Berufungswerber die gleiche Entfernung der Abfälle mit Bescheid vom 07.11.2005 bis 01.01.2006 aufg... mehr lesen...