IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerden des 1. A und des 2. B, beide vertreten durch C Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 15. Februar 2019, Zl. ***, betreffend Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Den Beschwerden wird insofe... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §38 Abs1AWG 2002 §43 Abs1AWG 2002 §43 Abs4
Rechtssatz: Eine Genehmigung gemäß § 37 AWG kann nur dann erteilt werden, wenn alle in § 43 Abs 1 AWG genannten Voraussetzungen eingehalten sind. Es handelt sich bei den in dieser
Norm: genannten Schutzinteressen um kumulativ erforderliche Kriterien, wobei keine Abwägung bzw kein Interessenau... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §38 Abs1AWG 2002 §43 Abs1AWG 2002 §43 Abs4
Rechtssatz: In § 43 Abs 1 Z 2 AWG ist klargestellt, dass eine Genehmigung nur erteilt werden darf, wenn die Emissionen von Schadstoffen nach dem Stand der Technik begrenzt werden. Dadurch ist festgelegt, dass eine Emissionsbegrenzung von Schadstoffen nicht nur lediglich zur Erreichung der an... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §37 Abs1AWG 2002 §38 Abs1AWG 2002 §43 Abs1AWG 2002 §43 Abs4
Rechtssatz: Bei Festlegung des Standes der Technik [§ 43 Abs 1 Z 2 AWG] ist im Sinne einer Verhältnismäßigkeit grundsätzlich eine Kosten-Nutzen-Rechnung anzustellen. Eine dem Stand der Technik entsprechende Emissionsbegrenzung hat aber jedenfalls so zu erfolgen, dass die Gesamtwirkung der Em... mehr lesen...