Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn J. vorgeworfen, er habe zumindest seit dem Sommer 2000 ca 1.500 Kubikmeter Klärschlamm-Gemisch, Klärschlamm-Strukturmaterial-Gemisch im Bereich der Gp. 1700 bzw. 1698, beide GB I., gelagert und somit unbefugt Abfälle abgelagert. Der Beschuldigte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 27 Abs1 litf Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz 1990, LGBl Nr 50/1990, idF LGBl Nr 76/1998 (TAWG) begangen und wurde über ihn eine Geldstrafe von S 25.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn W.N. vorgeworfen, er habe im Dezember 1999 im südlichen Grenzbereich zwischen Gp. X und Y, beide KG Imst (Eigentümer: J.N.), im Bereich des Böschungsfußes des dort befindlichen Humushaufens Klärschlamm in einer Menge von ca. 80 Kubikmeter Klärschlamm abgelagert bzw mit Humus vermengt eingeackert und somit betriebliche Abfälle unbefugt abgelagert. Der Beschuldigte habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 27 Abs 1 lit f Tiroler Abfal... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin aufgrund der Anzeige der Gemeindepolizei der Marktgemeinde H vom 07.02.1994 zur Last gelegt, sie habe es vorsätzlich veranlaßt, daß am 25.01.1994 P E, wohnhaft in H, ihren Abfall, und zwar Sägespäne, im Gemeindegebiet H an der linken Uferböschung des Kehlbaches, bei der Brücke zum Schwimmbad, abgelagert habe, obwohl an dieser Stelle eine Hinweistafel mit der Aufschrift "Müllablagerungen verboten" aufgestellt und unbefugtes A... mehr lesen...