Die Beschwerdeführer beantragten die "Entbindung von der Verpflichtung zur Leistung des Abfallbeseitigungsentgelts". Mit Bescheid vom 30. November 1995 wies der Obmann des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung im Verwaltungsbezirk B (im folgenden: Gemeindeverband) den Antrag unter Berufung auf die §§ 69, 92 und 183 der Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977, LGBl. Nr. 3400-0 und § 27 Abs. 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, zurück. In der B... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement des § 26 Abs 1 NÖ AWG 1992, daß es sich um Grundstücke im Pflichtbereich handeln muß, bei deren widmungsgemäßer Verwendung mit Abfallanfall gerechnet werden kann, statuiert... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1993 setzte der Obmann des mitbeteiligten Gemeindeverbandes gemäß § 11 Abs. 6 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 - NÖ AWG 1992, LGBl. 8240-0, und der Abfallwirtschaftsverordnung des mitbeteiligten Gemeindeverbandes vom 5. Oktober 1993 (im folgenden: AbfallwirtschaftsV) für das im Pflichtbereich gelegene Grundstück der Beschwerdeführer in Z, folgende M... mehr lesen...
Index: L16003 Gemeindeverband Verwaltungsgemeinschaft NiederösterreichL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AbfallwirtschaftsV Gemeindeverband Umweltschutz Gänserndorf 1993;AWG NÖ 1992 §11;AWG NÖ 1992 §23;AWG NÖ 1992 §24;AWG NÖ 1992 §27;BAO §252;LAO NÖ 19... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Reutte erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 10. März 1993 datiertes Straferkenntnis, dessen Schuldspruch nachstehenden Wortlaut hat: "Sie haben am 21. 11. 1992 Abfälle, wie Damenbinden, Kondome, Wattestäbchen, Tablettenverpackungen u.ä. durch das Ausbringen von häuslichen Fäkalien mit Ihrem Traktor und Jauchefaß auf die Grundparzellen 2948, KG E, und 3764, KG B, großflächig aufgebracht." Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsüber... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AWG Tir 1990 §12;AWG Tir 1990 §27;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0391/76 E 18. Jänner 1977 VwSlg 9222 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz § 66 Abs 4 AVG 1950 berechtigt die Berufungsbehörde nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der... mehr lesen...