Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die beschwerdeführende Partei stellte mit Eingabe vom 23. Juni 2004 bei der Bezirkshauptmannschaft L "gemäß § 3 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz den Antrag auf Feststellung, dass der beim Eisenbahnbetriebsgebäude Haltestelle T anfallende - nicht gefährliche - Abfall nicht dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz unterliegt." Mit Bescheid vom 10. September... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: AWG Tir 1990 §10 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Wendung "Unbeschadet der bundesrechtlichen Vorschriften" in § 10 Abs. 1 Tir AWG 1990 bedeutet nicht, dass die Bestimmungen des Tir AWG 1990 hinter bundesrechtlichen Vorschriften zurückzutreten haben; vielmehr ordnet der Gesetzgeber mit dieser Wendung an, dass das Tir AWG 1990 ... mehr lesen...
I. Mit Bescheid vom 18. Oktober 1999 hat der Bürgermeister der beschwerdeführenden Partei den von den mitbeteiligten Parteien gestellten, auf Reduzierung von Müllgebühren für ein näher bezeichnetes Objekt in Z gerichteten Antrag vom 18. April 1999 gemäß § 10 Abs. 3 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1990 - StAWG abgewiesen. Die gegen diesen Bescheid von den mitbeteiligten Parteien erhobene Berufung wurde mit Bescheid des Gemeinderates der beschwerdeführenden... mehr lesen...
In dem der Beschwerdesache zu Zl. 97/17/0027 zu Grunde liegenden Abgabenverfahren wurde der Beschwerdeführerin erstinstanzlich nach der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck eine Jahresabfallgebühr für das Jahr 1996 in der Höhe von S 22.191,-- vorgeschrieben. In dem der Beschwerdesache zu Zl. 97/17/0028 zu Grunde liegenden Abgabenverfahren wurde der Beschwerdeführerin erstinstanzlich nach der Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck eine Jahresabfa... mehr lesen...
Index: L82407 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Tirol
Norm: AWG Tir 1990 §10 Abs1;AWG Tir 1990 §12;AWG Tir 1990 §2 Abs2;AWG Tir 1990 §2 Abs4;AWG Tir 1990 §2 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0028
97/17/0029
Rechtssatz: Der Umstand, dass Betriebsinhaber allenfalls weiter gehende Verpflichtungen nach § 12 Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz hi... mehr lesen...