Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Albert Ullmer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Romana M*****, ohne Beschäftigun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war der beklagten Partei vom 1.6.1960 bis 30.9.1979 beschäftigt, das Dienstverhältnis endete durch einvernehmliche Auflösung. Zuletzt übte der Kläger die Funktion eines Werksdirektors aus. Der zwischen den Parteien am 12.Jänner 1973 abgeschlossene Pensionsvertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen: " § 2 " Paragraph 2, Bemessungsgrundlage des Pensionszuschusses bildet 1/28 desjenigen Jahresbr... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Konzertmeister des Wiener Volksopernorchesters, der Zweitkläger Solocellist des Volksopernorchesters und der Drittkläger Konzertmeister der Volksoper Wien. § 3 des für die Dienstverhältnisse der Kläger maßgebenden, zwischen der R*** Ö*** und dem B*** FÜR U*** UND K*** (Ö*** B***) abgeschlossenen Kollektivvertrages für das künstlerische nicht darstellende Personal im Gesamtbereich der Österreichischen Bundestheater lautet: "Schiedsg... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde am 17. November 1970 ein schriftlicher Dienstvertrag abgeschlossen, wonach der Kläger am Diakonissenkrankenhaus Schladming im Angestelltenverhältnis als verantwortlicher Oberarzt für Anästhesiologie in Vollbeschäftigung für die beklagte Partei tätig werden sollte. Punkt V dieses Dienstvertrages hat folgenden Wortlaut: "Die Einstellung erfolgt nach den Bestimmungen des Angestelltengesetzes auf unbestimmte Zeit. Jeder der beiden Vertragste... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §879 CIIo5ASGG §9 Abs2ASGG §98ZPO §577
Rechtssatz: Auf eine vor dem 1.1.1987 abgeschlossenen Schiedsvereinbarung ist § 9 Abs 2 ASGG nicht anzuwenden, sondern ihre Gültigkeit nach der Rechtslage zur Zeit des Zustandekommens der Vereinbarung zu beurteilen. wird gegen das insbesondere für arbeitsrechtliche Streitigkeiten geltende Paritäts- und Neutralitätsprinzip bei der Bestellung der Schiedsrichter verstoßen, so daß die ... mehr lesen...
Norm: ASGG §98ASGG §101
Rechtssatz: Es besteht kein Anlaß zur Überprüfung der genannten Übergangsbestimmungen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Entscheidungstexte 9 ObA 156/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 9 ObA 156/87 10 ObS 250/03t Entscheidungstext OGH 02.12.2003 10 ObS 250/03t Auch; Beisatz: Eine allfällige Verletzung ... mehr lesen...