Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter Geltendmachung der Revisionsgründe der Nichtigkeit des Berufungsverfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung rügt der Revisionswerber neuerlich, dass vom Erstgericht ein Sachverständiger entgegen der Bestimmung des § 87 Abs 5 ASGG bestellt worden sei. Ein Verstoß nach § 87 Abs 5 ASGG begründet nach Lehre und Rechtsprechung keine Nichtigkeit, sondern nur einen Verfahrensmangel (Feitzinger/Tades, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor. Dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 3.Satz ZPO keiner näheren
Begründung: . Im übrigen können Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen bereits das Berufungsgericht verneint hat, im Revisionsverfahren - auch in Sozialrechtssachen - nicht mehr mit Erfolg neuerlich geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74, RZ 1989/16, zuletzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter Geltendmachung der Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache behauptet die Klägerin neuerlich Mängel des Verfahrens erster Instanz, die sie bereits in ihrer Berufung rügt und die vom Berufungsgericht nicht für gegeben erachtet wurden. Solche Mängel können nach ständiger Rechtsprechung (SSV-NF 1/32, 3/115, 4/114, 5/116 ua) mit Revision... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt am 2. Oktober 1983 einen Arbeitsunfall. Es fiel ihr ein Fenster auf den
Kopf: , wobei die Scheibe zerbrach und der Fensterflügel auf den Schultern zu liegen kam. Sie erlitt eine Distorsion der Halswirbelsäule und eine Prellung des Kopfes sowie eine kleine Schnittverletzung oberhalb des linken Auges. Das Erstgericht wies das auf Gewährung einer Versehrtenrente gerichtete Begehren der Klägerin ab. Es legte seinem Urteil zugrunde, daß weder aus ... mehr lesen...
Norm: ASGG §87 Abs5ZPO §355ZPO §503 C6
Rechtssatz: Wird entgegen § 87 Abs 5 ASGG eine Person zum Sachverständigen bestellt, begründet dies keine Nichtigkeit, sondern einen Verfahrensmangel, der um wahrgenommen werden zu können, gemäß § 355 Abs 2 ZPO als Ablehnungsgrund vor Beginn der Beweisaufnahmen geltend gemacht werden muß. Entscheidungstexte 9 ObS 40/87 Entscheidungstext OGH 27... mehr lesen...