1 Der Revisionswerber erlitt am 15. August 2011 als Dienstnehmer einen Unfall, der von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mit Bescheid vom 21. August 2012 als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Spruchgemäß wurde mit dem genannten Bescheid als Verletzung nach diesem Versicherungsfall eine Zerrung der Halswirbelsäule festgestellt und ausgesprochen, dass kein Anspruch auf Versehrtenrente bestehe sowie dass die derzeit bestehenden Beschwerden mit dem Unfall vom 15. Augus... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASGG §71 Abs1 ASGG §72 Z2 litb ASGG §72 Z2 litc ASVG §101 VwRallg ASGG § 71 heute ASGG § 71 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 71 gültig von 01.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/02 Gerichtsorganisation66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASGG §71 Abs1 ASGG §72 Z2 litb ASGG §72 Z2 litc ASVG §101 ASVG §367 Abs1VwRallg ASGG § 71 heute ASGG § 71 gültig ab 01.01.1995 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 624/1994 ASGG § 71... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides sowie des Berichtigungsbescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft vom 10. Mai 1993 wurde der Ehegattin des Beschwerdeführers ES und ihrer gemeinsamen minderjährigen Tochter I gemäß den §§ 4, 6, 8 und 12 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes (BSHG) Sozialhilfe in der Form zuerkannt, daß die Kosten für ihre Unterbringung im Haus der Sozialen Betr... mehr lesen...
Index: L92051 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Burgenland14/02 Gerichtsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ASGG;AVG §56;AVG §63 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;SHG Bgld 1975 §42;SHG Bgld 1975 §43;
Rechtssatz: Allfällige Ersatzpflichten Dritter nach § 42 und § 43 SHG Bgld vermögen keine Beteiligung "an der Sache vermöge eines rechtlichen Interesses" zu begründen. Denn in Fällen, in denen eine Person als Ersatzp... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)14/02 Gerichtsorganisation68/01 Behinderteneinstellung
Norm: ASGG;BEinstG §8 Abs2;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Es bestehen unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass nach dem ASGG bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor die Arbeits- und Sozialgerichte gehören, während die verw... mehr lesen...