Begründung: Der Kläger machte mit seiner beim Landesgericht Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage diverse Arbeitnehmeransprüche und den Ausgleichsanspruch nach § 24 HVertrG geltend. Er sei seit September 2005 beim Beklagten als Handelsvertreter tätig gewesen. Ab 22.01.2007 sei der Kläger als Angestellter unter Zuteilung eines bestimmten Beschäftigungsgebietes mit einem monatlichen Bruttogehalt von EUR 1.800,-- zuzüglich Provisionen und Reisekosten beschäftigt... mehr lesen...
Norm: ASGG §37ASGG §50ASGG §51
Rechtssatz: 1. In der Einrede der sachlichen Unzuständigkeit kann implizit auch die Geltendmachung eines Besetzungsmangels iSd § 37 Abs 1 ASGG liegen. 2. Die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen eines Handelsvertreters begründet dann keine Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes mit der entsprechenden Besetzung, wenn der klagende Handelsvertreter als rechtlich und wirtschaftlich selbstständig zu qu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In ihrer am 17.4.2003 eingelangten Klage begehrte sie von der Beklagten, ebenfalls einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Zahlung eines Betrages von € 200.000,--. Sie habe im Namen und Auftrag der beklagten Partei in Österreich und Süddeutschland das Produkt ***** vertrieben. Zu diesem Zweck habe sie eine Struktur mit bis zu 1.000 Subagenturen aufgebaut. Im Oktober 2002 habe die Beklagte begonnen, an ... mehr lesen...
Norm: JN §7ASGG §37ASGG §50ASGG §51
Rechtssatz: Keine Arbeitnehmerähnlichkeit einer juristischen Person (GmbH) Entscheidungstexte 2 R 78/03p Entscheidungstext OLG Graz 12.06.2003 2 R 78/03p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2003:RG0000034 Dokumentnummer JJR_20030612_OLG0639_00200R0... mehr lesen...