Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage die Weitergewährung einer Invaliditätspension über den 31.7.2002 hinaus. Dazu verpflichtete sich die beklagte Partei mit dem in der Verhandlung vom 3.11.2003 abgeschlossenen rechtswirksamen Vergleich. In seinem Gutachten ON 6 wies der Sachverständige P*****.Dr.R***** auf die Notwendigkeit der Beiziehung eines Sachverständigen aus dem Fachgebiet der Inkontinenzchirurgie hin. Dieser Anregung folgend bestellte das Erstgericht... mehr lesen...
Norm: ASGG §42GebAG §39 Abs3
Rechtssatz: Auch in Sozialrechtssachen nimmt die unterbliebene Erstattung von Einwendungen gegen die eine in den Tatsachenbereich fallende, disponible Ermessensentscheidung des Gerichtes über eine im Gebührenanspruch eines Sachverständigen den Parteien das Rechtsschutzinteresse (die Beschwer) für einen Rekurs. Die unterbliebene Erstattung von Einwendungen ist auch als Zustimmung gemäß § 42 Abs 1 Z 2 ASGG anzusehen.... mehr lesen...