Begründung: Der klagende Betriebsrat begehrt in den beiden vom Erstgericht verbundenen Verfahren die in den Klagen gemäß § 54 Abs 1 ASGG jeweils ersichtlichen Feststellungen. Die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts beruhe darauf, dass zumindest drei der vom klagegegenständlichen Sachverhalt betroffenen Arbeitnehmer ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Sinn des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG in Wien haben. Die Beklagte erhob in beiden Verfahren die Einrede der örtlichen Unzust... mehr lesen...
B E G R Ü N D U N G : Die greise Klägerin verstarb am 4.1.1996. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 18.1.1996 wurde der Rechtsstreit wegen Todes der Klägerin unterbrochen (ON 8) und mit Schriftsatz ON 10 ein Fortsetzungsantrag der genannten Fortsetzungsantragstellerin gestellt, den das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluß ON 12 mit der wesentlichen Begründung: abwies, daß die Fortsetzungsberechtigung nur physischen Personen zukäme. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Rechtssatz: Berücksichtigt man den Zweck des Pflegegeldes (vgl. §1 BPGG) und den Wortlaut des Abs. 1 Z 2 (des §19 leg.cit.), der keine Einschränkung auf natürliche Personen enthält, so ist anders als nach dem Abs. 1 Z 1 hier auch einer juristischen Person, welche (die erbrachten und allenfalls in einer Verhandlung [§165 Abs. 2 und 3 ZPO] zu prüfenden) pflegebedürftige Mehraufwendungen überwiegend getragen hat, die Berechtigung zum Bezug und damit zur Fortsetzung des Verfahrens einzuräumen ... mehr lesen...