Begründung: Die Beklagte war vom 14. 1. 2002 bis 20. 8. 2004 gewerberechtliche Geschäftsführerin eines Lokales in Wels. Das Unternehmen wurde von Ekrem C***** geführt. Seit ihrer Schwangerschaft im Jahr 2003 hielt sich die Beklagte nicht mehr im Lokal auf. Petra G***** war zwischen 2002 und 2004 mit Unterbrechungen bei der Gebietskrankenkasse als Dienstnehmerin der Beklagten gemeldet, wobei sie laut Versicherungsdatenauszug im Jahr 2004 ein Bruttoentgelt inklusive Sonderzahlungen vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Antrag des Klägers auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension wurde von der Beklagten mit Bescheid vom 12.10.2004 abgelehnt. In der dagegen erhobenen Klage bringt der Kläger vor, insbesondere auf Grund seiner Wirbelsäulenprobleme und seiner Krebserkrankung nicht mehr in der Lage zu sein, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Er habe den Beruf des Einzelkaufmannes erlernt und in verschiedenen Unternehmen als Verkäufer gearbeitet. Zuletzt sei er als... mehr lesen...
Norm: ASGG §12 Abs6ASGG §37 Abs2ZPO §477 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 6 ASGG soll sich bei der Bestimmung der fachkundigen Laienrichter die Senatszusammensetzung (§412 ZPO) nicht ändern; soweit dies nicht vermieden werden kann, sind die
Gründe: hiefür im Akt festzuhalten. Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 12 Abs 6 ASGG kann jedoch nicht geltend gemacht werden (§ 37 Abs 2 ASGG), sodass schon aus diesem Grunde dem Nichtigkeitsgrund dero... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 51 Abs 1 ASGG sind unter anderem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne dieses Bundesgesetzes Personen, die zueinander in einem Lehr - oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen. Die Revisionswerberin führt zutreffend aus, dass von dieser Gesetzestelle nicht jedes Ausbildungsverhältnis schlechthin erfasst ist, sondern nur ein solches, das in Zusammenhang mit einem arbeitsrechtlichen Bezug steht (Kuderna ASGG², 322)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 23. 9. 1978 als Lehrling bei einem Arbeitsunfall schwer verletzt. Sie zog sich dabei Brüche des Unterkiefers links, des Kieferköpfchens rechts, des Oberkiefers rechts, einen Nasenbeinbruch und einen Schädeldachbruch zu. Nach einem stationären Aufenthalt in einem österreichischen Landeskrankenhaus war ihr Gesicht entstellt. Darüber hinaus bedingte die Kieferköpfchenfraktur funktionelle Störungen in beiden Kiefergelenken. In der Zeit vom ... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren. Er bestimmt auch die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften. Entscheidungstexte 6 Ob 587/91 Entscheidungstext OGH 04.07.1991 6 Ob 587/91 10 ObS 252/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 10 ObS 252/9... mehr lesen...