Begründung: Die nunmehr 94-jährige Klägerin wurde am 6. 8. 2002 als Selbstzahlerin in dem von der Gemeinde R***** betriebenen Pflegeheim „Zum Guten Hirten" aufgenommen. Mit dem am 23. 1. 2003 bei der Beklagten eingelangten Antrag begehrte sie die Gewährung der „Hilfe für pflegebedürftige Personen" gemäß § 5 Abs 1 lit d TSHG (Tiroler Sozialhilfegesetz 1974) durch Unterbringung auf einem Heimplatz in der Einrichtung „Seniorenzentrum der Marktgemeinde R*****" als Teilzahler/Selbstza... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit Urteil vom 20. 1. 2000 (ON 56) dem Begehren des Klägers zur Gänze statt. Mit Beschluss vom 12. 7. 2000 (ON 59) wies das Erstgericht eine vom Kläger selbst verfasste "Berufung" mangels Beschwer zurück. Diese Entscheidung erging, wie sich aus dem auf der Urschrift dieses Beschlusses angebrachten Abstimmungsvermerk ergibt (AS 355), in einem Senat, der aus einer Berufsrichterin als Vorsitzende und zwei fachkundigen Laienrichtern besetzt war. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: der Rekursentscheidung, wonach das Landesgericht St.Pölten als Arbeits- und Sozialgericht zufolge der - zumindest anzunehmenden - Arbeitnehmerähnlichkeit des Klägers (als Bauleiter und Planungskoordinator im Auftrag der beklagten Partei für ein Bauvorhaben in Moskau) und des Wohnsitzes des Klägers im Sprengel des Landesgerichtes St.Pölten sachlich und örtlich zuständig ist, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO... mehr lesen...
Norm: ASGG §37 Abs1ASGG §56ASGG §11 Abs1ASGG §11a Abs2GOG §37 Abs1ZPO §35 Abs5
Rechtssatz: Die Entscheidung über einen Antrag auf Parteienänderung ist auch im Mahnverfahren, weil im Ausnahmekatalog nicht enthalten (§ 37 Abs.1 GOG), durch einen Senat des Erstgerichtes gemäß § 11 Abs.1 ASGG zu fällen (vgl. RS 0105961). Entscheidungstexte 7 Ra 13/99d Entscheidungstext OLG Wien 11.02.... mehr lesen...
Begründung: In der Mahnklage bezeichnete der Kläger die beklagte Partei mit "G*****". Er begehrte S 32.489,05 brutto abzüglich S 8.000,-- netto s. A. an offenen Gehaltsforderungen, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen, Überstunden und Urlaubsabfindung. Das Erstgericht erließ daraufhin am 25. März 1998 einen Zahlungsbefehl laut Klage. Am 18.11.1998 beantragte der Kläger, den Wortlaut der beklagten Partei im Zahlungsbefehl auf "S*****" zu berichtigen. Er habe in der Klage se... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bASGG §11a Abs2
Rechtssatz: Hat der Dreiersenat entschieden, obwohl die Voraussetzungen des §§ 11a Abs 2 ASGG nicht gegeben sind, liegt eine unrichtige Besetzung (§ 477 Abs 1 Z 2 ZPO) vor (vgl 10 ObS 136/95). Entscheidungstexte 10 ObS 136/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1995 10 ObS 136/95 Veröff: SZ 68/138 9 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z2 D2bASGG §11 Abs1ASGG §11a Abs2
Rechtssatz: Die Besetzung des Senates des Oberlandesgerichtes im Rechtsmittelverfahren ist, abgesehen von Kostenentscheidungen, gemäß Abs 2 Z 2 lit a ASGG von der Besetzung des Erstgerichtes bei Fällung der angefochtenen Entscheidung abhängig. Hat das Erstgericht in einem in § 11a Abs 1 ASGG aufgezählten Fall den Beschluß, abgesehen von Kostenentscheidungen, in einem gemäß § 11 Abs 1 ASGG zu... mehr lesen...