Gründe: In dem bei der Staatsanwaltschaft München I anhängigen Ermittlungsverfahren gegen Anton M***** wegen des Verbrechens des Mordes wurde über (allerdings nur auf Veranlassung der Zeugenvernehmung durch die zuständige Polizeibehörde in Anwesenheit des ermittelnden Staatsanwaltes und zweier Beamter des Bayrischen Landeskriminalamtes sowie Gestattung der Akteneinsicht abzielendes) Ersuchen dieser Staatsanwaltschaft am 16. Oktober 2000 beim Bezirksgericht Josefstadt als Rechtshilf... mehr lesen...
Norm: ARHG §1ARHG §58ARHG §59
Rechtssatz: In Ansehung des Rechtshilfeverkehrs zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gelangen demnach die erwähnten Regelungen des ARHG nicht zur Anwendung. Verpflichtet doch Art VI Abs 1 des zwischen beiden Ländern abgeschlossenen Vertrages über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ing.Eduard M***** und Hermann K***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB im gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter (A.1. und 2.), der Angeklagte Ing.M***** zudem als Alleintäter (B.), der Angeklagte K***** überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG (C.) schuldig erkannt und hiefür zu gemäß § 43 a StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafen verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil w... mehr lesen...
Norm: ARHG §58
Rechtssatz: Es ist ein Grundsatz des internationalen Strafrechtes, daß der ersuchte Staat nach seinen Verfahrensvorschriften vorgeht (hier: Der Einwand gegen die in den USA offenbar zulässige Vernehmung von Zeugen im Büro ihres Anwaltes ist unbeachtlich). Entscheidungstexte 15 Os 18/97 Entscheidungstext OGH 30.10.1997 15 Os 18/97 ... mehr lesen...