Entscheidungsgründe: I. Die maßgebende Rechtslage stellt sich dar wie folgt: Nach dem Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), BGBl. Nr. 529/1979 idgF, ist die Frage, ob dem Ersuchen eines ausländischen Staates um Auslieferung einer Person entsprochen wird, zum Teil vom örtlich zuständigen Gerichtshof zweiter Instanz (Oberlandesgericht), zum Teil jedoch vom Bundesminister für Justiz (künftig: Bundesminister) zu beurteilen: 1. Nach §30 ARHG obliegt es d... mehr lesen...
Index: 25 Strafprozeß, Strafvollzug25/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2B-VG Art94B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzB-VG Art140aEMRK Art13EMRK 7. ZP Art2ARHG §19 Z1ARHG §33 Abs5ARHG §34 Abs1ARHG §33, §34Auslieferungsvertrag Österreich-USA, BGBl III 216/1999 Art9VfGG §65a
Leitsatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Bestimmungen des
Auslieferungs- und Rechtshilfegesetzes (ARHG) über d... mehr lesen...
Begründung: Die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde wendet sich gegen eine vom Beschwerdeführer (einem US-Staatsbürger) als Bescheid qualifizierte Erledigung des Bundesministers für Justiz, mit welcher dieser die Auslieferung des Beschwerdeführers an die USA zur Vollstreckung einer mit näher bezeichnetem Urteil eines Gerichtes in Florida verhängten Freiheitsstrafe in der Dauer von 845 Jahren bewilligt. Dieser Erledigung war - nach dem Beschwerdevorb... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: EMRK 7. ZP Art2ARHG §33, §34VfGG §85 Abs2 / AllgVfGG §85 Abs2 / Strafrecht
Rechtssatz: Ein Nachteil ist dann unverhältnismäßig, wenn bei einem mittlerweiligen Vollzug des angefochtenen Bescheides (im Sinne einer auf welche Weise immer stattfindenden Umsetzung des angefochtenen Bescheides in die Wirklichkeit) durch die dadurch bewirkte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Gerichtsakt ARHG §33
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Entscheidung des
Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit einer Auslieferung mangels
Zuständigkeit des VfGH zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen
Rechtssatz: Weder Art144 B-VG noch andere Rechtsvorschriften räumen a... mehr lesen...
Begründung: 1. Der nicht durch einen Rechtsanwalt vertretene (deutsche Staatsangehörige) H H bekämpft mit seiner Eingabe vom 26. April 1990 - zu B576/90 - den Beschluß des Oberlandesgerichts Wien vom 24. April 1990, AZ 24 Ns 296/90, mit dem seine Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland für zulässig erklärt wurde. Außerdem begehrt er - zu G109/90 - , den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Jänner 1972 über die Ergänzung des E... mehr lesen...