Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluss erklärte das Oberlandesgericht Wien am 12. November 2001 nach durchgeführter öffentlicher Verhandlung die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Arabische Republik Ägypten gemäß § 33 ARHG unter den dort genannten Bedingungen für zulässig. Die schriftliche Ausfertigung dieser Entscheidung soll dem Wahlverteidiger des Auszuliefernden (nach derzeit nicht überprüfbaren Angaben in der Beschwerdeschrift) am 3. Jänner 2002 zugestellt worden sein.... mehr lesen...
Norm: ARHG §33 Abs1ARHG §33 Abs5GRBG §1 Abs1GRBG §2 Abs1
Rechtssatz: Wurde die Auslieferung einer Person zur Strafverfolgung durch den gemäß § 33 Abs 1 ARHG hiezu berufenen Gerichtshof zweiter Instanz unanfechtbar (Abs 5 leg cit) aus formellen und materiellen Gründen für zulässig erklärt, ist eine Überprüfung dieser Entscheidung - zum Unterschied vom Beschluss über Verhängung oder Fortsetzung der Auslieferungshaft selbst - mangels funktioneller... mehr lesen...
Gründe: Zu 1.: Mit Beschluß vom 20. Oktober 1998, ON 46, erklärte der Gerichtshof zweiter Instanz nach Durchführung einer öffentlichen Verhandlung gemäß § 33 Abs 1 ARHG die von der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika mit Note vom 3. August 1998, No.: Zu 1.: Mit Beschluß vom 20. Oktober 1998, ON 46, erklärte der Gerichtshof zweiter Instanz nach Durchführung einer öffentlichen Verhandlung gemäß Paragraph 33, Absatz eins, ARHG die von der Botschaft der Vereinigten Staate... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die von Franco P*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 13.September 1989 über die Zulässigkeit der Auslieferung (§ 33 ARHG) erhobene (mit "12. September 1989" datierte) Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen diese Entscheidung kein derartiges Rechtsmittel zulässig ist (§ 33 Abs. 5 ARHG, 11 Os 116/89). Anmerkung E18961 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: ARHG §33 Abs5
Rechtssatz: Zurückweisung einer gemäß § 33 Abs 5 ARHG unzulässigen Beschwerde. Entscheidungstexte 11 Os 116/89 Entscheidungstext OGH 17.10.1989 11 Os 116/89 11 Os 128/89 Entscheidungstext OGH 14.11.1989 11 Os 128/89 13 Os 3/02 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die von Franco P*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 13.September 1989 über die Zulässigkeit der Auslieferung (§ 33 ARHG) erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen diese Entscheidung kein derartiges Rechtsmittel zulässig ist (§ 33 Abs 5 ARHG). Anmerkung E18624 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:0110OS00116.89.1017.000... mehr lesen...