Entscheidungsgründe: Aufgrund eines Rechtshilfeersuchens des Bundesgerichts erster Instanz der USA für Rhode Island ordnete das Strafbezirksgericht Wien mit Beschluss vom 10. 2. 1992 die Beschlagnahme der in zwei Tresorfächern eines Wiener Schließfachunternehmens verwahrten Sachen an, sofern diese als Beweismittel in einem in den USA (auch) gegen den Kläger wegen des Verdachts der Geldwäsche von Einkünften kolumbianischer Rauschgifthändler in Höhe von 170 Mio US-$ anhängigen ger... mehr lesen...
Norm: ARHG §2ARHG §3ARHG §51 Abs1BWG §38 Abs1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der inländischen Rechtshilfe hat sich an den im § 51 Abs 1 Z 1 bis Z 3 ARHG (taxativ) aufgezählten besonderen Umständen zu orientieren, die durch die in den §§ 2 und 3 ARHG normierten allgemeinen Voraussetzungen ergänzt werden. Im vorliegenden Fall steht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses dem Rechtshilfeersuchen eines von einem Staatsanwalt der Russischen... mehr lesen...
Norm: ARHG §2BWG §38KWG 1979 §23 Abs2 Z1RHStrÜbk Art2 litb
Rechtssatz: Rechtshilfe in gerichtlichen fiskalischen Strafsachen darf im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht mit dem generellen Hinweis auf eine nach den österreichischen Gesetzen bestehende Geheimhaltungspflicht ("Unantastbarkeit des Bankgeheimnisses") verweigert werden; es ist vielmehr im konkreten Fall zu beurteilen, ob nach österreichischem Recht die Geheimhaltungspflic... mehr lesen...