Entscheidungsgründe: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren gemäß § 1 Abs 1 BundesbahnG BGBl 825/1992 seit 1. 1. 1993 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die - soweit das Bundesbahngesetz keine abweichenden Regelungen enthielt - die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sinngemäß anzuwenden waren. Im Jahr 2005 wurden die ÖBB gemäß § 29 BundesbahnG idFd BundesbahnstrukturG BGBl I Nr. 138/2003 in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte vom beklagten Arbeitsmarktservice, einem mit dem ArbeitsmarktserviceG BGBl 1994/313 idgF (AMSG 1994) aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedertem "Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts", die Zahlung von 480.000 S sA sowie die Feststellung der Haftung für alle Schäden aus der schuldhaften Nichtvermittlung seiner geschiedenen Ehegattin (im Folgenden nur Schuldnerin) auf dem Arbeitsmarkt. Er habe gegen die Schuldnerin ti... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft mit dem Haus *in * W*. Mit Mietvertrag vom 21. 12. 1976 mietete Hubert S* in diesem die Geschäftsräumlichkeit top Nr 3, mit Mietvertrag vom 15. 9. 1982 im selben Haus das Geschäftslokal top Nr 4. In diesen Geschäftsräumlichkeiten wurde von Hubert S* das Einzelhandelsunternehmen "Ing. Herbert E*" betrieben. Mit Notariatsakt vom 27. 11. 1996 brachte Hubert S* dieses Einzelhandelsunternehmen per 28. 2. 1996 in die neu ge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** in *****. Am 17. 10./1. 12. 1972 wurde ein zwischen ihnen und der F***** H***** GmbH bestehender Hauptmietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus teilweise abgeändert. Ab 1. 1. 1975 wurde ein Hauptmietzins von S 6.000,-- monatlich vereinbart. Die Firma F***** H***** GmbH wurde im Jahr 1974 in die H***** F***** GmbH NFG KG umgewandelt. Über das Vermögen dieser Firma wurde am 8. 4. 1992 das Ausgleichsverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Rechtsnachfolgerin der V***** K*****, vormals V***** R***** regGenmbH. Am 8.10.1974 schloß die V***** R***** regGenmbH mit der Post- und Telegraphendirektion für Kärnten in Klagenfurt namens der Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung) einen Mietvertrag, mit dem die V***** im Mietvertrag näher bezeichnete Räume des in ihrem Eigentum stehenden Hauses in F*****, H*****platz 8, mit einer Nutzfläche von insgesamt 360,86 m... mehr lesen...
Norm: AMSG §1AMSG §62 Abs5MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Mit der Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung aus der Hoheitsverwaltung und der Übertragung der Arbeitsmarktverwaltung auf das Arbeitsmarktservice als eine Körperschaft öffentlichen Rechts durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl 1994/313, haben sich die rechtlichen und die wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten nicht entscheidend geändert: Die rechtlichen Einflussmöglichkeiten sind... mehr lesen...
Norm: AMSG §1AMSG §62 Abs5MRG §12a Abs1
Rechtssatz: Die Ausgliederung der Arbeitsmarktverwaltung aus der Hoheitsverwaltung durch das Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG), BGBl 1994/313, war ein Akt der Gesetzgebung; die Rechtsnachfolge des Arbeitsmarktservices nach dem Bund gründet sich demnach nicht auf ein Rechtsgeschäft. Eine Unternehmensveräußerung im Sinne des § 12a Abs 1 MRG liegt daher unabhängig davon nicht vor, ob mit der Arbeitsmarktverwa... mehr lesen...