Die Beschwerdeführerin stellte einen eine Eingangsstampiglie der Poststelle des AMS Wien Prandaugasse (gemäß § 4 Abs. 2 Z. 10 der Arbeitsmarktsprengelverordnung, BGBl. Nr. 928/1994, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 23/2002, zuständig für den 22. Bezirk mit dem Fachzentrum Persönliche Dienste) vom 1. Jänner 2004 (!) aufweisenden Antrag auf Zuerkennung von Altersteilzeitgeld nach den §§ 27 und 28 AlVG für einen namentlich genannten Dienstnehmer. In diesem Antrag wurde ausgefüh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §27;AlVG 1977 §44 Abs1;AlVG 1977 §79 Abs73;AMSG 1994 §12;AMSG 1994 §19 Abs1;AMSG 1994 §23 Abs1;AMSG 1994 §24 Abs1;AMSG 1994 §24 Abs3;AMSprV 1994 §2 Z9;AMSprV 1994 §4;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die generelle Zuständigkeit der Landesgeschäftsstelle für "alle Angelegenheiten des Arbeitsmarktservice...d... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der bis dahin beim Arbeitsmarktservice Wien beschäftigte Beschwerdeführer stellte nach seiner am 9. März 2000 erfolgten fristlosen Entlassung am 10. März 2000 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. In der von ihm der regionalen Geschäftsstelle vorgelegten Arbeitsbescheinigung war ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung für sechs Werktage a... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AMSG 1994 §23 Abs1;AMSG 1994 §23 Abs2;AMSG 1994 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass gemäß § 24 Abs 1 AMSG für die Besorgung behördlicher Aufgaben des Arbeitsmarktservice der Bundesminister (damals:) für Arbeit und Soziales durch Verordnung Zuständigkeitssprengel festzulegen hat, steht einer regionalen Ausgliederung bestimmter regionaler Geschäft... mehr lesen...