Mit zwei Bescheiden der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice, beide vom 10. Jänner 1997, wurde gemäß § 24 Abs. 2 AlVG der Bezug des Arbeitslosengeldes des Beschwerdeführers für den Zeitraum vom 1. Juni 1993 bis zum 9. Oktober 1993 bzw. der Bezug der Notstandshilfe für die Zeiträume vom 10. Oktober 1993 bis 27. Februar 1994, vom 5. März 1994 bis 30. April 1994 und vom 11. Jänner 1995 bis 31. Juli 1995 widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt. Gemäß § 25 A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. November 1996 stellte das Arbeitsmarktservice Wien das am 21. Jänner 1994 angefallene Karenzurlaubsgeld der Beschwerdeführerin ab dem 18. Jänner 1995 mit der Begründung: ein, die Beschwerdeführerin habe auf Grund ihrer selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwältin ab dem 18. Jänner 1995 im Jahre 1995 einen steuerpflichtigen Gesamtumsatz in Höhe von S 540.935,--, sohin monatlich S 46.632,40, erzielt. 11,1% dieses monatlichen Umsatzes überstiegen die für das Jahr 1995 m... mehr lesen...
Index: 00062 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6;AlVG 1977 §26 Abs3;AlVG 1977 §26 Abs4 litd idF 1993/817;AlVG 1977 §26 Abs4 litd idF 1995/297;AlVG 1977 §36a;AlVG 1977 §36b;AlVG 1977 §79 Abs19 idF 1995/297;StruktAnpG 1995;
Rechtssatz: § 26 Abs 4 AlVG in der Fassung BGBl Nr 1993/817 (und damit die Maßgeblichkeit nur des Umsatzes bei selbständiger Erwerbstätigkeit fü... mehr lesen...
Mit dem erstangefochtenen der beiden gemeinsam erlassenen, die gleiche Geschäftszahl tragenden Bescheide, gegen die sich die vorliegende Beschwerde richtet, sprach die belangte Behörde in teilweiser Stattgebung einer Berufung der Beschwerdeführerin gegen einen erstinstanzlichen Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Schärding vom 16. Dezember 1994 aus, für den Zeitraum vom 1. Juni 1989 bis zum 31. Dezember 1989 werde der Bezug (gemeint: die Zuerkennung) d... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6;AlVG 1977 §26 Abs4 litd;AlVG 1977 §79 Abs19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/08/0337
Rechtssatz: § 26 Abs. 4 lit. d AlVG stellte sowohl in der für den erstinstanzlichen Bescheid (der fälschlich die für 1994 anzuwendende Fassung wiedergibt) maßgebliche... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog unter anderem vom 29. Jänner 1994 bis zum 20. Juli 1994 Karenzurlaubsgeld. Am 7. März 1994 gab sie in einer mit ihr aufgenommenen Niederschrift an, sie sei zu 24,5 % an einer GmbH beteiligt und auch handelsrechtliche Geschäftsführerin dieser Gesellschaft, wofür sie eine monatliche Entlohnung von S 3.000,-- erhalte. Bis zum 25. Jänner 1994 sei sie als Inhaberin einer Einzelfirma selbständig erwerbstätig gewesen. Ihr sei bewusst, dass sie für den Zeitraum vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs6 lite idF 1995/297;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §26 Abs4 idF 1995/297;AlVG 1977 §79 Abs19;VwRallg;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997080... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht unbestritten fest, daß die Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1987 bis 30. April 1995 bei einem - näher bezeichneten - Dienstgeber (arbeitslosenversicherungspflichtig) beschäftigt gewesen ist. Vom 23. April 1993 bis 20. Dezember 1994 befand sie sich auf Karenzurlaub, wobei sie ab 1. Juli 1993 eine geringfügige Beschäftigung beim gleichen Dienstgeber verrichtet hat. Der Wiederantritt der Beschäftigung im vollen Umfang erfo... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs2 idF 1995/297;AlVG 1977 §26;AlVG 1977 §79 Abs19;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut und systematischen Zusammenhang des Gesetzes (§ 79 Abs 19 AlVG) ist § 14 Abs 2 AlVG "iZm § 26 AlVG" nur dann anzuwenden, wenn die Anwartschaft auf Karenzurlaubsgeld zu beurteilen ist. Wird nach dem Bezug von Karenzurlaubsgeld Arbeitslo... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §14 Abs2 idF 1995/297;AlVG 1977 §79 Abs19;B-VG Art140 Abs1;
Rechtssatz: Der VwGH hält die Änderung des § 14 Abs 2 AlVG durch Art XXII StruktAnpG 1995 (Erhöhung der Anwartschaft von 20 Wochen auf 26 Wochen) für verfassungsrechtlich unbedenklich (mit näheren Ausführungen). Der VwGH hegt auch g... mehr lesen...