Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / BescheidAlVG §49 Abs2ZPO §63 Abs1 / Mutwille
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Klagsführung aufgrund des Vorhandenseins von bekämpfbaren Bescheiden über die Einstellung der Notstandshilfe bzw infolge Weigerung der Klärung einer - der Bescheiderlassung über einen weiteren Anspruch auf ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Einschreiter hat neuerlich eine Eingabe eingebracht, mit der er Klage gemäß Art137 B-VG erhebt und die - wegen einer Bezugskürzung verminderte - volle Auszahlung der ihm gebührenden Notstandshilfe für bestimmte Monate sowie die angeblich unterbliebene Auszahlung von Notstandshilfe für die Monate September, Oktober und November 2001 begehrt, und unter einem die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt. Der Verfassungsgerichtshof erkennt über vermög... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätAlVG §49 Abs2AlVG §51ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitZPO §406
Leitsatz: Keine Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs zur Behandlung einer
Liquidierungsklage betreffend Notstandshilfe für Zeiträume von deren
bescheidmäßiger Aberkennung; Zulässigkeit der Klage für die übrigen
Zeiten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In seiner auf Art137 B-VG gestützten, gegen den Bund gerichteten Klage vom 1. August 1995 begehrt der Kläger die Erlassung folgenden Urteils: "Der Beklagte ist schuldig, dem Kläger die ihm gebührende Notstandshilfe in Höhe von S 92.716,05 einschließlich 10 % Verzugszinsen innerhalb von 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu zahlen. Der Beklagte ist ferner schuldig, dem Kläger die mit S 40.000,-- bestimmten Prozeßkosten ebenfalls binnen 14 Tagen bei sonstige... mehr lesen...