RS Vfgh 2002/1/16 A13/01

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2002
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
62/01 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

B-VG Art137 / Bescheid
AlVG §49 Abs2
ZPO §63 Abs1 / Mutwille

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Klagsführung aufgrund des Vorhandenseins von bekämpfbaren Bescheiden über die Einstellung der Notstandshilfe bzw infolge Weigerung der Klärung einer - der Bescheiderlassung über einen weiteren Anspruch auf Notstandshilfe vorhergehenden - Frage

Entscheidungstexte

  • A 13/01
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 16.01.2002 A 13/01

Schlagworte

Arbeitslosenversicherung, VfGH / Klagen, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2002:A13.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten