Entscheidungsgründe: I.Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Notstandshilfe mangels Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis abgewiesen, da er keine der Anspruchsvoraussetzungen des §34 Abs1 AlVG, insbesondere auch nicht jene der Z4 (Wohnsitz in Österreich mindestens die halbe Lebenszeit), erfülle. Gegen diesen Besc... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs7AlVG §34 Abs1
Leitsatz: Rechtsverletzung durch Anwendung einer verfassungswidrigen
Gesetzesbestimmung aufgrund Aufhebung einer Bestimmung in der
Arbeitslosenversicherung hinsichtlich der Gewährung von
Notstandshilfe an Ausländer durch den Verfassungsgerichtshof und
damit verbundenem Ausspruch über die Nichtanwendbarkeit der
aufgehobenen Bestimmung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Am 16. September 1996 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, daß die Verweigerung eines Pensionsvorschusses in Form der Notstandshilfe an einen türkischen Staatsangehörigen mangels österreichischer Staatsbürgerschaft (§33 Abs2 lita Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977) das in Art14 EMRK in Verbindung mit Art1 seines (1.) Zusatzprotokolls gewährleistete Gebot verletzt, den Genuß der in der Konvention festgelegten Rechte ohne Benachteiligung ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEMRK 1. ZP Art1EMRK Art14AlVG §34 Abs1
Leitsatz: Aufhebung einer Regelung des AlVG betreffend Notstandshilfe ua für
Ausländer wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz und das
Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention; Zugehörigkeit
der Notstandshilfe zur Sozialversicherung; Erfordernis einer
stärkeren oder schwächeren Verbundenheit mit Ö... mehr lesen...