Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid, mit dem die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemäß §24 Abs2 iVm §12 Abs3 liti AlVG für näher bezeichnete Zeiträume widerrufen und der durch den Widerruf entstandene Übergenuß gemäß §25 Abs1 AlVG zum Rückersatz vorgeschrieben wird. Es besteht angesichts der Freiheit des Gesetzgebers, zur Verhinderung möglicher Mißbräuche - ungeachtet denkbarer Härtefälle - ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AlVG §12 Abs3 litiAlVG §24 Abs2AlVG §25 Abs1ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen
den Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes und Vorschreibung
des Übergenusses zum Rückersatz als offenbar aussichtslos
Rechtssatz: Es besteht angesichts der Freiheit des Gesetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §25 Abs1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) bestimmt in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes, BGBl. 297/1995 (in Prüfung gezogener Satz hervorgehoben): "§25. (1) Bei Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung einer Leistung ist der Empfänger des Arbeitslosengeldes zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn er den Bezug durch unwahre Angaben oder durch Verschweigung maßgebender Tatsachen herbeigeführt hat od... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAlVG §25 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der die unbeschränkte Pflicht zur Rückzahlung einer
Leistung aus der Arbeitslosenversicherung infolge Erzielung eines
die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Einkommens oder Umsatzes
normierenden Bestimmung des AlVG wegen Widerspruchs zum
Gleichheitssatz
Rechtssatz: Der dritte Sat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof stellt aus Anlaß zweier bei ihm anhängiger Beschwerden den Antrag, der Verfassungsgerichtshof wolle den dritten Satz des §25 Abs1 AlVG in der Fassung BGBl. 416/1992 als verfassungswidrig aufheben. 1. a) §25 Abs1 AlVG idF des ArtI Z13 des BG BGBl. Nr. 416/1992 - der angefochtene Satz ist hervorgehoben - lautet: "§25. (1) Bei Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung einer Leistung i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. §25 Abs1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) bestimmt in der Fassung der Novelle BGBl. 615/1987 (in Prüfung gezogener bzw. angefochtener Teil hervorgehoben, der nicht in Prüfung gezogene zweite Satz in der Fassung der Novelle BGBl. 364/1989): "§25. (1) Bei Einstellung, Herabsetzung, Widerruf oder Berichtigung einer Leistung ist der Empfänger des Arbeitslosengeldes zum Ersatz des unberechtigt Empfangenen zu verpflichten, wenn er den Bezug durch... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs7 zweiter SatzAlVG §25 Abs1
Leitsatz: Verfassungswidrigkeit einer Bestimmung des AlVG über die
Verpflichtung zur Rückzahlung von Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe
zur Gänze infolge Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze des
Einkommens eines selbständig Erwerbstät... mehr lesen...