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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG §12 Abs3 litiLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen den Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes und Vorschreibung des Übergenusses zum Rückersatz als offenbar aussichtslosRechtssatz
Es besteht angesichts der Freiheit des Gesetzgebers, zur Verhinderung möglicher Mißbräuche - ungeachtet denkbarer Härtefälle - Leistungen nicht schon dann vorzusehen, wenn die Vertragspartner den Arbeitsvertrag bloß vorübergehend aussetzen oder das Entgelt unter die Geringfügigkeitsgrenze herabsetzen, sondern erst dann wenn ein Arbeitsplatz tatsächlich verloren geht (und der Arbeitslose keine neue Beschäftigung findet), kein Anhaltspunkt für die Annahme, daß der Bescheid auf einer rechtswidrigen generellen Norm beruht oder daß bei der Gesetzeshandhabung ein in die Verfassungssphäre reichender Fehler unterlaufen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, ArbeitslosenversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B352.1999Dokumentnummer
JFR_10009386_99B00352_01