Norm: AlVG §16IESG §1 Abs1
Rechtssatz: Der Arbeitnehmer ist auch im Falle des Erhalts von Vorschüssen auf die Kündigungsentschädigung durch das Arbeitsmarktservice nicht zur Klagsführung gegen den (früheren) Arbeitgeber verpflichtet. Die unterlassene Klagsführung führt auch nicht zum Verlust des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld. Entscheidungstexte 8 ObS 244/00s Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 1. 1. 1995 bis 17. 5. 1995 als kaufmännischer Leiter mit einem monatlichen Gehaltsfixum von S 35.000 netto bei einer Gesellschaft mbH beschäftigt. Sein Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Mit Klage vom 1. 6. 1995 begehrte er zunächst von seiner ehemaligen Dienstgeberin wegen unberechtigter vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses Gehalt für den Zeitraum vom 1. 3. 1995 bis 31. 8. 1995 von insgesamt S 210.000, eine Sonderzahlung von S 3... mehr lesen...
Norm: AlVG §16IESG §1 Abs2
Rechtssatz: Vergleicht sich der Arbeitslose auf Grund seiner freien Dispositionsmöglichkeit über seinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung mit dem Arbeitgeber auf einen Teilbetrag, dann kann die Arbeitslosenversicherung auf Grund des gesetzlich angeordneten Anspruchsübergangs nicht mehr fordern als der Arbeitslose selbst. Entscheidungstexte 8 ObS 244/00s En... mehr lesen...
Norm: AlVG §16
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 1 lit k AlVG ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Zeitraums, für den Kündigungsentschädigung gebührt. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob die Kündigungsentschädigung auf Grund einer fristwidrigen oder terminwidrigen Kündigung, einer unberechtigten Entlassung oder eines berechtigten vorzeitigen Austritts gebührt. Entscheidungstexte 8 ObS 244... mehr lesen...