RS OGH 2001/4/12 8ObS244/00s

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Veröffentlicht am 12.04.2001
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Norm

AlVG §16
IESG §1 Abs1

Rechtssatz

Der Arbeitnehmer ist auch im Falle des Erhalts von Vorschüssen auf die Kündigungsentschädigung durch das Arbeitsmarktservice nicht zur Klagsführung gegen den (früheren) Arbeitgeber verpflichtet. Die unterlassene Klagsführung führt auch nicht zum Verlust des Anspruchs auf Insolvenz-Ausfallgeld.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115101

Dokumentnummer

JJR_20010412_OGH0002_008OBS00244_00S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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