Norm
AlVG §16Rechtssatz
Vergleicht sich der Arbeitslose auf Grund seiner freien Dispositionsmöglichkeit über seinen Anspruch auf Kündigungsentschädigung mit dem Arbeitgeber auf einen Teilbetrag, dann kann die Arbeitslosenversicherung auf Grund des gesetzlich angeordneten Anspruchsübergangs nicht mehr fordern als der Arbeitslose selbst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115102Dokumentnummer
JJR_20010412_OGH0002_008OBS00244_00S0000_003