Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG 1977), BGBl. Nr. 609/1977, sind arbeitslosenversichert ua. Dienstnehmer, die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigt sind, soweit sie in der Krankenversicherung auf Grund gesetzlicher Vorschriften pflichtversichert sind oder Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeanstalt haben, soweit keine Ausnahme von der Versicherungspflicht vorliegt. 2. Mit Art10 Z1 des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG 1977), BGBl. Nr. 609/1977, sind arbeitslosenversichert ua. Dienstnehmer, die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigt sind, soweit sie in der Krankenversicherung auf Grund gesetzlicher Vorschriften pflichtversichert sind oder Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeanstalt haben, soweit keine Ausnahme von der Versicherungspflicht vorliegt. 2. Mit Art10 Z1 des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG 1977), BGBl. Nr. 609/1977, sind arbeitslosenversichert ua. Dienstnehmer, die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigt sind, soweit sie in der Krankenversicherung auf Grund gesetzlicher Vorschriften pflichtversichert sind oder Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeanstalt haben, soweit keine Ausnahme von der Versicherungspflicht vorliegt. 2. Mit Art10 Z1 des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Gemäß §1 Abs1 lita des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG 1977), BGBl. Nr. 609/1977, sind arbeitslosenversichert ua. Dienstnehmer, die bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigt sind, soweit sie in der Krankenversicherung auf Grund gesetzlicher Vorschriften pflichtversichert sind oder Anspruch auf Leistungen einer Krankenfürsorgeanstalt haben, soweit keine Ausnahme von der Versicherungspflicht vorliegt. 2. Mit Art10 Z1 des ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs4AlVG §1 Abs2 lite idF KonjunkturbelebungsG 2002, BGBl I 68/2002 AlVG §14, §15ASVG §253b
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Ausnahme von Personen mit Anspruch
auf eine vorzeitige Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer
von der Arbeitslosenversicherung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. In den zu G72/95, G73/95, G74/95, G77/95, G78/95, G79/95, G1208/95, G1210/95, G1211/95, G1265/95, G1301/95 und G1337/95 protokollierten Verfahren stellt der Verwaltungsgerichtshof den Antrag, "1. den Satzteil des §12 Abs3 litf AlVG in der Stammfassung, BGBl. Nr. 609/1977, 'in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang - so als ordentlicher Hörer einer Hochschule, als Schüler einer Fachschule oder einer mittleren Lehranstalt - ausgebildet wird ode... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätAlVG §11AlVG §12 Abs3, Abs4AlVG §12 Abs4AlVG §14
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses von Werkstudenten vom
Bezug des Arbeitslosengeldes; verfassungskonforme Interpretation
hinsichtlich des Vorliegens eines Studiums und der Unterscheidung von
anderen Tätigkeiten und Schulungen gebot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bf. ist seit März 1980 als Hausangestellte bei ein und demselben Dienstgeber beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihres ersten Kindes bezog sie vom 21. April bis 11. August 1983 Wochengeld und sodann bis 16. Juni 1984 Karenzurlaubsgeld. Im Anschluß daran nahm sie ihre Tätigkeit wieder auf und arbeitete bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots für werdende Mütter aus Anlaß der zu erwartenden Geburt ihres zweiten Kindes (das war der 2. August 19... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungMuttSchG §§24 fAlVG §14MuttSchG §15AlVG §26AlVG §56 Abs1AlVG §58
Leitsatz: Abweisung eines Antrags auf Zuerkennung von Karanzurlaubsgeld
mangels Erfüllung der Anwartschaft; gleichheitswidrige Auslegung
der §§26 und 14 ArbeitslosenversicherungsG dahingehend, daß die
Zeit, währ... mehr lesen...