Norm: ZPO §98
Rechtssatz: Der gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß § 98 ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten Auftrags zur Bestellung eines Zustellu... mehr lesen...
Norm: ZPO §98
Rechtssatz: Schon die bloße, auf § 98 ZPO gestützte gerichtliche Aufforderung, einen in Österreich wohnhaften Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, ist unionsrechtswidrig. Entscheidungstexte 2 Ob 156/13z Entscheidungstext OGH 27.11.2013 2 Ob 156/13z Bem: Mit ausführlicher Darstellung von Judikatur und Lehre. (T1); Veröff: SZ 2013/116 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §98
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich der EuZVO ist eine Zustellung ohne Zustellnachweis (samt Zustellfiktion), wie sie § 98 ZPO für den Fall der Nichtbenennung eines Zustellbevollmächtigten vorsieht, unionsrechtswidrig. Entscheidungstexte 2 Ob 156/13z Entscheidungstext OGH 27.11.2013 2 Ob 156/13z Bem: Mit ausführlicher Darstellung von Judikatur und Lehre. (T1); Veröff: SZ 2... mehr lesen...
Begründung: Zu Punkt 1.) der Rekursentscheidung: Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem der Name der Nebenintervenientin richtiggestellt wurde, bestätigt, weshalb gemäß § 528 Abs 1 ZPO dagegen ein weiteres Rechtsmittel unstatthaft ist. Die einzelnen Punkte der Rekursentscheidung betreffen die Erledigung von Rechtsmitteln gegen selbständige Beschlüsse, so dass JB 56 auch nicht sinngemäß angewendet werden kann. Zu Punkt 2.) der Rekursentscheidung: Das Erstgeric... mehr lesen...
Norm: ZPO §20 IZPO §94ZPO §98
Rechtssatz: Für den streitgenössischen Nebenintervenienten ist gemäß § 98 ZPO die Hauptpartei zustellungsbevollmächtigt. Erst durch die Zustellung der für den Nebenintervenienten bestimmten Urteilsausfertigung zu Handen der Hauptpartei wird die Rechtsmittelfrist für den streitgenössischen Nebenintervenienten in Lauf gesetzt. Anmerkung § 94 und § 98 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/20... mehr lesen...