RS OGH 2014/11/27 2Ob101/14p, 4Ob81/18t

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Veröffentlicht am 27.11.2014
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Norm

ZPO §98

Rechtssatz

Der gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß § 98 ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten  Auftrags zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 101/14p
    Entscheidungstext OGH 27.11.2014 2 Ob 101/14p
    Beisatz: Unter Hinweis auf Falmbigl (Zak 2013/491, 270). (T1); Veröff: SZ 2014/123
  • 4 Ob 81/18t
    Entscheidungstext OGH 23.10.2018 4 Ob 81/18t
    Auch; Beisatz: Die zu 2 Ob 101/14p vorgenommene Beurteilung findet auch auf die Vorgängerbestimmung des § 98 ZPO, nämlich auf § 10 ZustG Anwendung, zumal kein Grund für eine unterschiedliche Beurteilung ersichtlich ist. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129864

Im RIS seit

02.03.2015

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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