1. Der Einschreiter beantragt der Sache nach die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Aufforderung zum Strafantritt des Landesgerichtes Leoben vom 17. Dezember 2012, Z 12 Hv 85/11b-75, sowie zur Erhebung einer Klage gemäß Art137 B-VG. 2. Nach §35 Abs1 VfGG iVm §86a Abs2 ZPO ist ein Schriftsatz unter anderem dann zurückzuweisen, wenn er "aus verworrenen, unklaren, sinn- oder zwecklosen Ausführungen" besteht "und […] das Begehren nicht erkennen" lässt oder "si... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: ZPO §86a Abs2VfGG §7 Abs2, §35
Leitsatz: Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags mangels Legitimation auf Grund Wiederholung bereits erledigter Streitpunkte
Rechtssatz: Nach §35 Abs1 VfGG iVm §86a Abs2 ZPO ist ein Schriftsatz unter anderem dann zurückzuweisen, wenn er "aus verworrenen, unklaren, sinn- oder zwecklosen Ausführungen" besteht "und [...] das Begehren nic... mehr lesen...
1. Mit Beschluss vom 26. Februar 2018, G17-18/2018-5, wies der Verfassungsgerichtshof den auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag des rechtsanwaltlich vertretenen Antragstellers auf Aufhebung näher bezeichneter Wortfolgen in §35 AußStrG und in §366 Abs1 ZPO, den Antrag, dem auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen sowie den Antrag auf "Aussetzung" des zur Zahl ************ beim Landesgericht St. Pölten anhängigen Rekursverfahrens mit n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationZPO §86a Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines neuerlichen Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe nach Zurückweisung früherer gleichartiger Anträge mangels Legitimation; Wiederholung bereits erledigter Streitpunkte; Hinweis auf die Nichtbehandlung weiterer derartiger Eingaben
Rechtssatz: Nach §86a Abs2 ZPO ist e... mehr lesen...