Nach dem Vorbringen in der zu 4 C 517/52 beim Bezirksgericht Döbling eingebrachten Klage wurde der Gatte der Beklagten durch das von der Gattin des Klägers und zwei Mitklägern erwirkte Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 2. Dezember 1937 zur Bezahlung von 7413 S 25 g s. A. verurteilt. Zur Hereinbringung dieser Forderung wurde der Anspruch des Gatten der Beklagten auf Ausfolgung der Erträgnisse eines Hauses gepfändet und zur Einziehung überwiesen. Es wurde auch ein exe... mehr lesen...
Die beiden Klägerinnen begehren von der beklagten Verlassenschaft 19.826.45 S bzw. 6736.45 S. Das Erstgericht hat die Klage der Erstklägerin mit einem Teilbetrag von 5336.45 S zurückgewiesen. Gleichzeitig hat es mit Beschluß den Antrag der Beklagten, die Klage der Erstklägerin zur Gänze zurückzuweisen, weil die erbserklärte Miterbin Gertrude H. verehelichte R., zu deren Handen die Klage zugestellt worden sei, nicht allein zur Vertretung des Nachlasses berufen sei, abgewiesen. Das Re... mehr lesen...
Der am 8. Mai 1942 geborene Kläger hatte beim Bezirksgericht Mauerkirchen gegen den Beklagten eine Klage auf Feststellung der a. e. Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes eingebracht. Die Klage war darauf gestützt, daß der Beklagte mit der Mutter des Klägers im kritischen Zeitraume verkehrt hat. Die Mutter des Klägers hat im Verlaufe des Rechtsstreites angegeben, daß sie nur einmal, u. zw. am 26. August 1941, in St., in dem sich dort anderthalb Stunden aufhaltenden Abendzug, stehend... mehr lesen...
Die auf Rückstellung der gelieferten Breitdruschmaschine gerichtete Klage wurde von der "Druschgenossenschaft W." eingebracht. In der Klagebeantwortung beantragte die beklagte Partei, die Klage zurückzuweisen, da die klagende Genossenschaft im Genossenschaftsregister nicht eingetragen ist, weshalb ihr die Parteifähigkeit und Prozeßfähigkeit mangle. Bei der ersten Streitverhandlung hat der klägerische Vertreter, da es zur Gründung der beabsichtigten Druschgenossenschaft nicht gekomme... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1ZPO §6ZPO §7ZPO §75ZPO §84ZPO §85ZPO §239ZPO §520
Kopf: SZ 23/7
Spruch: Wird eine Klage namens der "Hauseigentümer" eines bestimmten Hauses erhoben, so liegt nicht mangelnde Parteifähigkeit vor, sondern ungenügende Parteibezeichnung; das Gericht hat daher nach § 84 ZPO. vorzugehen. Hat das Erstgericht diesen Mangel nicht wahrgenommen, so kann die zweite Instanz die Klage nicht mehr zur Verbesserung zurückstellen, sond... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat mit dem Beschluß vom 24. Juni 1948 das gesamte Verfahren unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 6 und 7 ZPO. für nichtig erklärt, da sich herausgestellt hat, daß der Beklagte, der im Verfahren durch einen vom Pflegschaftsgericht bestellten Sonderkurator vertreten war, bereits vor der Einbringung der Klage gestorben war. Der Beschluß ist von beiden Teilen mit Rekurs bekämpft worden. Das Rekursgericht hat dem Rekurs der Klägerin Folge gegeben, den Beschluß ... mehr lesen...
K. O. ist seit Mitte Februar 1944 als Unteroffizier der deutschen Wehrmacht vermißt. Am 19. Jänner 1944 hatte der Beklagte geheiratet. Da seine Schwester J. P. gegen die Beklagte namens ihres vermißten Bruders K. O. eine Ehescheidungsklage einbringen wollte, weil diese ein Kind zur Welt gebracht hatte, das K. O. unmöglich gezeugt haben konnte, erwirkte sie den Beschluß des Bezirksgerichtes F. vom 9. Jänner 1945, 2 P 7/45-1, womit sie gemäß § 276 ABGB. zum Kurator des vermißten Klägers... mehr lesen...