Begründung: Mit Beschluss vom 28. 2. 2003 (1 Ob 31/03w [erste Entscheidung zu dieser Zahl]) verhängte der Oberste Gerichtshof über den Antragsteller in einer das Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien betreffenden Ablehnungssache eine Ordnungsstrafe von 300 EUR wegen der Beschimpfung richterlicher Organe, die den Rahmen noch verständlicher Unmutsreaktionen auf subjektiv als unrichtig empfundenes Organverhalten erheblich überschritt. Der erkennende S... mehr lesen...
Begründung: Im Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien lehnte der Ablehnungswerber einen Richter des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ab. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. 6. 2004, GZ 44 R 253/04p-10, wurde über den Ablehnungswerber wegen beleidigender Ausfälle in seinen Schriftsätzen im Rahmen des Rekursverfahrens 44 R 253/04p des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekurs im Ablehnungsverfahren) eine Ordn... mehr lesen...