Norm: ZPO §594 Abs2
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf „Fairness“ anstelle auf „Gleichheit“ in § 594 Abs 2 ZPO macht deutlich, dass nicht lediglich auf eine „formale Gleichheit“ abgestellt werden soll. Faire Behandlung bedeutet außerdem nicht, dass beide Parteien tatsächlich im gleichen Maße an dem Verfahren beteiligt waren. Entscheidend ist, dass einer Partei eine faire Möglichkeit zur Teilnahme am Verfahren eröffnet wurde. Ent... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte im vereinfachten Bewilligungsverfahren aufgrund des vollstreckbaren Schiedsspruchs des ständigen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien vom 7. Jänner 2009, SCH-4037, die Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von 18.450,58 EUR sA und der Kosten des Exekutionsantrags. Das Mehrbegehren auf Bewilligung der Exekution zur Erwirkung einer vertretbaren Handlung (Rechnungslegung) und zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung ... mehr lesen...
Begründung: Der betreibende Gläubiger beantragte die Bewilligung der Fahrnisexekution gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung einer Forderung von 73.837,38 S = 5.365,97 EUR auf Grund des vor dem Erstgericht abgeschlossenen Vergleichs vom 22. September 1994, GZ 4 C 1860,92v-43. Darin verpflichtete sich der nunmehrige betreibende Gläubiger zur Durchführung näher bestimmter Arbeiten an einer Teichanlage (Punkt 1). Der nunmehrige Verpflichtete verpflichtete sich, binnen 14 Tagen nac... mehr lesen...
Begründung: Nach dem in Österreich gefällten Schiedsspruch eines österr. Schiedsgerichts ist die verpflichtete österr. Gesellschaft mbH zur Zahlung von 4.541,60 US-Dollar und von 8.438,36 US-Dollar binnen 30 Tagen nach Vorlage der Originalzahlungsbelege (oder der Bankabrechnung im Zusammenhang mit den seinerzeitigen Zahlungsflüssen, aus denen sich die beiden Beträge schlüssig ergeben) an die betreibende ukrainische Gesellschaft verpflichtet. Der
Spruch: enthält dann folgende Bestim... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte die Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294 EO auf Grund des Schiedsspruches des Oberösterreichischen Fußballverbandes vom 3. 3. 1998, GZ 304/1997, mit Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 3. 3. 1998. Dem Exekutionsantrag war eine Ausfertigung des Schiedsspruches des Schiedsgerichtes "gemäß § 33 der Satzungen des OÖ Fußballverbandes" angeschlossen, wonach für den Erwerb eines Spielers zum 15. Juli 1996 der betreiben... mehr lesen...
Norm: EO 1 Z16EO §54 Abs2ZPO §594 Abs2ZPO §606 Abs6 idF BGBL I Nr 7/2006 (SchiedsRÄG 2006)
Rechtssatz: Die einer Anfechtung vor einer höheren schiedsgerichtlichen Instanz nicht mehr unterliegenden Sprüche von Schiedsrichtern und Schiedsgerichten (und die vor diesen abgeschlossenen Vergleiche) sind gemäß § 1 Z 16 EO Exekutionstitel. Für den Schiedsspruch bestimmt § 594 Abs 2 ZPO, dass der Obmann, im Fall seiner Verhinderung ein anderer Schiedsri... mehr lesen...
Begründung: Am 13.3.1985 wurde vor einem österreichischen Notar ein Notariatsakt errichtet, nach welchem vom Verpflichteten dem Notar "die diesem Akte beigeheftete, zweibogige, S 120,- gestempelte Privaturkunde (Pfandbestellungsurkunde)" zum Zwecke der notariellen Bekräftigung vorgelegt worden sei. Der Notar habe "diese Privaturkunde" im Sinne des § 54 NO geprüft und unterzeichnet. Der Verpflichtete erteilte im Notariatsakt seine ausdrückliche Zustimmung, daß dieser "und die hiemit ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Schuldscheines vom 27. August 1971 ist für die Darlehensforderung der betreibenden Bank von S 1,400.000,- sA ob der im Alleineigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 2394 KG Pfaffstätten das Pfandrecht einverleibt und die Vollstreckbarkeit nach § 3 NO angemerkt. Nach dem Notariatsakt vom 27. August 1971 wurde der Schuldschein, in welchem der Verpflichtete bestätigte, das Darlehen von S 1,400.000,- von der Bank erhalten zu haben, und daß das D... mehr lesen...
Begründung: Ing. Helmut R*** und die Verpflichtete haben in einem Notariatsakt vom 1.12.1986 ihre Zustimmung gegeben, daß dieser in Ansehung der darin von ihnen anerkannten Schuld an Kapital, Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen und Nebengebührenkaution im Sinne der §§ 3 und 3 a der NO vollstreckbar ist. In der dem Notariatsakt beigehefteten Privaturkunde bestätigte Ing. Helmut R***, von der betreibenden Partei ein Darlehen von S 6 Mio. zugezählt erhalten zu haben. Punkt I der Darleh... mehr lesen...
Norm: EO §7 Abs2 CZPO §594 Abs2NO §3NO §3a
Rechtssatz: Der Eintritt der Fälligkeit der in einem Notariatsakt bezeichneten Forderung muß ungeachtet der Anmerkung der Vollstreckbarkeit nach § 3a NO im Antrag auf Exekutionsbewilligung gem § 3 Abs 2 NO (§ 7 Abs 2 EO) mittels öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden nachgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 127/87 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Der zwischen der "R***" (nunmehr "M***") Haus- und Liegenschaftsverwaltungs- Gesellschaft m.b.H., Wien, als Auftraggeber und der K*** Ungarisches Außenhandelsunternehmen, Budapest, als Auftragnehmer am 8. Oktober 1972 in Wien abgeschlossene Bauvertrag über die Ausführung der Erd-, Stahlbeton-, Baumeister- und Kanalisierungsarbeiten für das Bauvorhaben "Errichtung eines Neubaus entlang der Straßenfront in Wien 15., Linke Wienzeile, und zwar auf den Liegenschaften EZ 35... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs2ZPO §594 Abs2
Rechtssatz: § 54 Abs 2 letzter Satz EO, wonach bei Schiedssprüchen (§ 1 Z 16) eine Bestätigung der Schiedsrichter über den Eintritt der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit des Schiedsspruches beizubringen ist, bezieht sich nur auf inländische Schiedssprüche. Entscheidungstexte 3 Ob 32/86 Entscheidungstext OGH 17.12.1986 3 Ob 32/86 ... mehr lesen...