Norm: ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §580ZPO §592 Abs2ZPO §595 Abs1 Z2 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren kann ein Aufhebungsgrund, soweit er Besetzungsmängel betrifft und damit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO entspricht, nach § 260 Abs 4 ZPO durch Einlassung der Parteien geheilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger begehren die Aufhebung des Schiedsspruchs, mit dem sie schuldig erkannt worden seien, der klagenden Partei den Betrag von S 315.250,20 s.A. zu bezahlen. Der Schiedsspruch sei nicht datiert; es liege daher der Aufhebungsgrund des § 595 Abs 1 Z 3 ZPO vor. Außerdem sei in der Schiedsklausel die Geltung der Zivilprozeßordnung festgelegt worden, das Schiedsgericht habe aber über ein Mehrbegehren von S 29.250,-- nicht abgesprochen. Ferner habe es aufgrund d... mehr lesen...
Norm: ZPO §592 Abs2ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Das Fehlen des Datums der Abfassung des Schiedsspruchs ist nicht unter die Sanktion der Aufhebungsklage gestellt. Entscheidungstexte 1 Ob 582/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 582/91 Veröff: JBl 1992,192 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sowohl die Kläger als auch die Beklagten sind persönlich haftende Gesellschafter der Firma Franz M. R***** OHG in Dornbirn. Die Beklagten sind geschäfts- und vertretungsbefugte Mehrheitsgesellschafter; ein weiterer solcher war der am 5. 7. 1970 verstorbene Dkfm. Hermann R*****, dessen Geschäftsanteile zur Gänze auf den Drittbeklagten Armin R***** übergegangen sind. Die Gesellschafter schlossen am 12. 8. 1963 einen Schiedsvertrag, der folgende Unterwerfungsklause... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367ZPO §592 Abs2
Rechtssatz: Mit der Rechtskraft des Urteils, mit dem ein Schiedsrichter zur Unterfertigung des unter seiner Mitwirkung zustande gekommenen Schiedsspruches verurteilt wird, gilt die Unterfertigung als abgegeben. Dies gilt umsomehr wenn diese Wirkung im
Spruch: des Urteils zum Ausdruck gebracht wird. Eine Exekutionsführung nach § 354 EO ist daher entbehrlich. Das Urteil wirkt für und gegen alle Parteien des Sch... mehr lesen...
Norm: ZPO §579ZPO §592 Abs2ZPO §595 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Fehlt es an einer vom Schiedsrichter gefertigten Urschrift des Schiedsspruches und ebensolcher Ausfertigungen, so kann dieser Mangel nicht durch ein auf Vollstreckbarkeit lautendes Urteil ersetzt werden, vielmehr ist eine darauf gerichtete Klage abzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 138/64 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...