Begründung: Die Kläger als Bestandgeber erklärten am 31. 10. 2008 (bei Gericht eingelangt am 17. 11. 2008) die gerichtliche Aufkündigung des vom Beklagten gemieteten Bestandobjekts - im Wesentlichen wegen unzulässiger Untervermietung. Kündigungstermin wurde keiner genannt, wohl aber die einmonatige Kündigungsfrist. Der Beklagte erhob gegen die Aufkündigung Einwendungen. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam und trug dem Beklagten die geräumte Übergabe der Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte das mit der Beklagten seit 1982 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis samt näher bezeichneter Dienstwohnung infolge Wegfalls des Hausbesorgerpostens zum 31. 1. 2003 gerichtlich auf. Der Gekündigten wurde aufgetragen, die Dienstwohnung zu räumen und bis zum 31. 1. 2003 geräumt zu übergeben. Die gerichtliche Aufkündigung wurde der Beklagten am 22. 10. 2002 eigenhändig zugestellt. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und behauptete - soweit im geg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu insgesamt 7/12 Miteigentümer und der Antragsgegner ist zu insgesamt 5/12 Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Der Antragsgegner ist zugleich auch Mieter der Wohnungen top Nr 7 bis 8, 9 bis 10, 11 bis 12 und 13. Hinsichtlich der Wohnungen top Nr 8, 9, 11 und 13 besteht bis einschließlich August 2000 ein Mietzinsrückstand von S 58.981,27. Der Antragsgegner hat die Wohnungen top Nr 8 und top Nr 13 im "Interhome"-Katalog 2000 sowie übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG gestützt, beim Erstgericht am 11. März 1997 eingebracht und am 13. März 1997 durch die Erlassung des Auftrags nach § 562 Abs 1 ZPO gerichtlich erledigt wurde, enthält einleitend folgenden Wortlaut: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist infolge Zuschlags vom 14. Februar 1996 in einem gerichtlichen Versteigerungsverfahren „außerbücherliche“ Eigentümerin und Verwalterin der - mittlerweile an einen Dritten verkauften - Liegenschaften EZ 365 einer näher bezeichneten Katastralgemeinde mit den Grundstücken (GSt) 1477/2 Sonstige (Weg), 1570 Baufläche (Gebäude), Gewässer (See) Sonstige, EZ 511 derselben Katastralgemeinde mit den GSten 709/1 LN Gewässer (See), 719/7 Baufläche (Gebäude) ... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Beklagten waren in einem 1994 vom Kläger gekauften Haus in Klagenfurt Bestandnehmer eines Geschäftslokales samt Werkstätte im Erdgeschoß sowie einer im 1.Stock (Obergeschoß) gelegenen, vom Innenhof über eine Treppe zugänglichen, derzeit offenbar nicht bewohnten Wohnung. Am oberen Ende des Stiegenaufganges befindet sich eine diesen Aufgang zur Gänze verschließende Holztüre; dahinter ein kleiner Vorraum, von dem aus links gesehen die beiden Wohn... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §84 VZPO §405 AZPO §560 AZPO §562 EZPO §570
Rechtssatz: Zufolge der Bindung der kündigenden Partei an die Fristen und Termine des § 560 ZPO, die auch prozessuale Notfristen sind (§ 570 ZPO), kommt eine Verbesserung von Inhaltsmerkmalen der Rechtsgestaltungserklärung regelmäßig nicht in Betracht, soferne es sich nicht um bloß unwesentliche Fehler handelt, die auch einer klareren und deutlicheren Fassung des Urteilsspruches dur... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 Abs1 DZPO §570
Rechtssatz: Eine entgegen den Vorschriften der §§ 562, 570 ZPO erfolgte Festsetzung der Frist für die Erhebung von Einwendungen gegen eine Aufkündigung in einem drei bzw acht Tagen übersteigenden Ausmaß ist unwirksam. Einwendungen, die später als nach drei bzw acht Tagen eingebracht wurden, sind als verspätet zu behandeln, auch wenn sie innerhalb der im Gerichtsbeschluß unrichtig länger angegebenen Einwendungsfrist... mehr lesen...