Die klagende Gemeinde K ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 574/1 der KG K-St. Ein als Terrasse ausgestalteter Teil dieser Parzelle zwischen dem - seit 1969 im Eigentum der Beklagten stehenden - Hotel R und der Straßenfläche der Vorderstadt war schon seit Jahrzehnten von dem genannten Hotel und dem angrenzenden Cafe L dadurch gewerblich genutzt worden, daß dort während der warmen Jahreszeit Tische und Sitzgelegenheiten für die Gäste der beiden Betriebe aufgestellt wurden. Mit dem als ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §566
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Aufkündigung muß - um einen Exekutionstitel zu bilden - die Belehrung enthalten, daß gegen die Aufkündigungen Einwendungen bei Gericht einzubringen sind. Der Umstand allein, daß diese Belehrung in der außergerichtlichen Aufkündigung fehlt, reicht an sich noch nicht hin, um die gegen eine solche außergerichtliche Aufkündigung erhobenen Einwendungen zurückweisen. Entsch... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte den beiden Beklagten die Gasthausräume des Gasthauses L. in K. und die im ersten Stockwerke dieses Hauses befindliche Pächterwohnung samt Zubehör gerichtlich auf und machte als Kündigungsgrund erheblich nachteiligen Gebrauch der Bestandsache (§ 19, Abs. 2, Z. 4 MietG.) geltend. In dem über die Einwendungen der Beklagten eingeleiteten Verfahren erklärte die klagende Partei, das Kündigungsbegehren in das Begehren auf sofortige Räumung abzuändern (§ 1118 ABGB... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A5ZPO §565ZPO §566
Rechtssatz: Die zwangsweise Räumung eines außergerichtlichen aufgekündigten Mietgegenstandes darf erst bewilligt werden, wenn nachgewiesen ist, daß auf den Bestandvertrag das MG keine Anwendung findet. Die außergerichtliche Kündigung hat die Aufforderung an den Gegner zu enthalten, entweder den Bestandgegenstand zur bestimmten Zeit bei sonstiger Zwangsvollstreckung zu übergeben oder gegen die Aufkündigung se... mehr lesen...