Norm: ZPO §552 Abs2 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 552 Abs 2 ZPO Verweisungen: Zur Eventualmaxime im Wechselmandatsverfahren siehe die Entscheidung zu § 557 Abs 1 ZPO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102878 Dokumentnummer JJR_19960926_OGH0002_000ZPO00552_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §277 Abs4ZPO §291 Abs1ZPO §552 Abs2ZPO §559
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Abweisung des Antrags auf Zurückweisung ergänzenden Vorbringens nach rechtzeitiger Erstattung schriftlicher Einwendungen gegen den Wechselzahlungsauftrag ist unzulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 331/71 Entscheidungstext OGH 11.01.1972 8 Ob 331/71 Eu... mehr lesen...
Norm: ZPO §552 Abs2ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Die Eventualmaxime gilt nur für die Erhebung neuer Einwendungen. Hingegen ist es dem Beklagten nicht verwehrt, zur Ausführung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen neue Tatsachen und Beweise anzuführen. Entscheidungstexte 1 Ob 376/58 Entscheidungstext OGH 10.10.1958 1 Ob 376/58 Veröff: EvBl 1959/39 S 73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §552 Abs2ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Das Gericht hat die Tatsache, daß die Klagsvollmacht nicht ordnungsgemäß unterschrieben ist, nur zu beachten, wenn dieser Umstand in den Einwendungen gerügt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 648/52 Entscheidungstext OGH 01.08.1952 1 Ob 648/52 Veröff: SZ 25/213 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ZPO §552 Abs2ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: RG 7.10.1942, VIII 31/42 Der im Schriftsatz mit den Einwendungen des Beklagten enthaltene Vorbehalt weitere Einwendung später auszuführen, ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 8 RG 31/42 Entscheidungstext RG 07.10.1942 8 RG 31/42 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs3 CIIc2ZPO §411ZPO §552 Abs2ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Die Einwendung des Vorliegens eines Vollstreckbaren Notariatsaktes ist die materiell - rechtliche Einrede der verglichenen Rechtssache und nicht die prozeßhindernde Einrede der Rechtskraft der Entscheidung. Sie ist daher im Mandatsverfahren bei sonstigem Ausschluß in den Einwendungen geltend zu machen. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...