Norm: AußStrG §16 Abs3 idF WGN 1989ZPO §521a Abs2ZPO §508a Abs2
Rechtssatz: Erstattet der Rechtsmittelgegner eine Rechtsmittelbeantwortung, obwohl die Frist hiezu noch nicht in Gang gesetzt geworden war (§ 508a Abs 2 ZPO), so hat er auch dann, wenn er sich darin auf Ausführung zur Unzulässigkeit des außerordentlichen Rechtsmittels beschränkt, damit bereits seine verfahrensrechtliche Befugnis zur Erstattung der Rechtsmittelgegenschrift ausgeübt ... mehr lesen...
Begründung: Die am 14.März 1972 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Dornbirn vom 15. September 1988 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Der Verbindung entstammten zwei Söhne, nämlich der mittlerweile volljährige Sohn Michael, geboren am 1. Dezember 1970, und der minderjährige Markus, geboren am 6. Oktober 1978. Die Obsorge hinsichtlich des Minderjährigen steht aufgrund eines Beschlusses des Pflegschaftsgerichtes dem Vater zu. ... mehr lesen...
Begründung: Das Verfahren über die am 27.9.1985 vom Kläger, vertreten durch dessen Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Maximilian Ganzert, dieser damals vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Walter Holme, eingebrachte Klage auf Nichtigerklärung (in eventu Aufhebung oder Scheidung) seiner mit der Beklagten geschlossenen Ehe befindet sich nach Aufhebung des seinerzeitigen erstgerichtlichen Urteiles (ON 79) durch das Berufungsgericht (ON 93) im zweiten Rechtsgang. Zur Tagsatzung zur (fortgesetzte... mehr lesen...
Norm: StPO §285 Abs1StPO §294 Abs2ZPO §508a Abs2ZPO §521a Abs2
Rechtssatz: Es gibt nur eine Rechtsmittelausführung. Beachtlich ist die früher bei Gericht (Erstgericht) eingelangte. Entscheidungstexte 13 Os 106/89 Entscheidungstext OGH 09.11.1989 13 Os 106/89 13 Os 101/91 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 13 Os 101/91 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies nach mündlicher Verhandlung über die von der Beklagten erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit die Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück. Dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs der Klägerin gab das Rekursgericht mit dem angefochtenen Beschluß teilweise Folge. Es bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes hinsichtlich des Ausspruches seiner örtlichen Unzuständigkeit, hob sie aber im Umfang der Zurückweisung der Klage und im... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien stellten am 2.3.1982, vor Einleitung eines Prozesses, den Antrag, zur Sicherung ihres Anspruches auf widmungsgemäße Verwendung von Bankhaftbriefen, die die H über den Betrag von je S 740.000,-- ausgestellt habe, ihrem Gegner mittels einstweiliger Verfügung die Verfügung über diese Bankhaftbriefe und insbesondere ihre Fälligstellung zu untersagen und der H den Auftrag zu erteilen, bis auf weitere gerichtliche Anordnung keine Auszahlung der Haftung... mehr lesen...