Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 11. 8. 2006 wurde über Antrag der Schuldnerin das Schuldenregulierungsverfahren über ihr Vermögen eröffnet und ausgesprochen, dass ihr die Eigenverwaltung nicht entzogen werde. Die Anmeldungsfrist wurde bis zum 10. 10. 2006 bestimmt, die allgemeine Prüfungstagsatzung, zugleich als Tagsatzung zur Abstimmung über einen Zahlungsplan, zur Einleitung des Abschöpfungsverfahrens und zur Schlussrechnungstagsatzung bestimmt, wurde auf den 24. 10... mehr lesen...
Begründung: Albert W*****, laut Grundbuch geboren am 9. 11. 1962, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die aus dem Grundstück 1085/4, landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 103 m², und dem in der Katastralgemeinde ***** gelegenen Grundstück 717/6, Baufläche mit einer Fläche von 494 m², besteht. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 597 m². Zu TZ 211/2007 wurde die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bis 08.02.2008 bewirkt. Im Rang nach dieser Anmerkung ... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden Schuldenregulierungsverfahren wurde mit Beschlüssen von 19. Jänner 2006 dem Zahlungsplan der Bestätigung versagt und der Antrag des Schuldners auf Durchführung eines Abschöpfungsverfahrens rechtskräftig abgewiesen. Eine Absonderungsgläubigerin hat daraufhin mit Antrag vom 1. 9. 2006 beantragt, dem Drittschuldner mitzuteilen, dass mit 4. 7. 2006, dem Datum der Rechtskraft dieser Beschlüsse wegen der mangelnden Möglichkeit der Restschuldbefreiung die A... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Klägers hatte das zunächst angerufene Landesgericht Wiener Neustadt die Rechtssache unter gleichzeitiger Aufhebung seines Zurückweisungsbeschlusses nach § 230a ZPO an das nicht offenbar unzuständige Bezirksgericht Wiener Neustadt überwiesen. Die Beklagte wendete daraufhin sachliche und örtliche Unzuständigkeit ein, worauf der Kläger die Überweisung an das Landesgericht Wiener Neustadt und - in eventu - an das Bezirksgericht Mödling beantragte. In dessen S... mehr lesen...