Norm: ABGB §268GmbHG §15ZPO §4ZPO §5
Rechtssatz: Durch die Beschränkung der vollen und unbeschränkten Handlungsfähigkeit des Geschäftsführers einer GmbH (Sachwalterbestellung) endet ex lege seine Organstellung als Geschäftsführer. Entscheidungstexte 7 Ob 114/14m Entscheidungstext OGH 09.07.2014 7 Ob 114/14m 7 Ob 175/14g Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben am 21. 6. 2004 zu 38 Se 92/04i des Landesgerichts Linz einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Klägers gestellt. Mit Beschluss des Landesgerichts Linz vom 26. 8. 2004 wurde dieser Antrag - mittlerweile rechtskräftig - abgewiesen. Der Kläger begehrt die Zahlung des Betrags von 20.460 EUR sA mit der Behauptung, der Konkurseröffnungsantrag sei mutwillig, rechtsmissbräuchlich und in Schädigungsabsicht gestellt worden. Es habe kein... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organstellung des GmbHG Geschäftsführers endet ex lege mit dem Verlust seiner Handlungsfähigkeit. Der für den Geschäftsführer bestellte Sachwalter ist daher nicht ohne weiteres zur Vertretung der GmbH im Prozess befugt. Entscheidungstexte 4 R 99/04i Entscheidungstext OLG Wien 26.05.2004 4 R 99/04i mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 12. 1. 2000, GZ 8 P 181/98k-62, wurde für den Liquidator der Gesellschaft ein einstweiliger Sachwalter nach § 238 Abs 2 AußStrG für die Vertretung vor Gerichten (ausgenommen Strafsachen), vor Ämtern, Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt. Diese Bestellung wurde nach ständiger Rechtsprechung nicht erst mit dem (inzwischen erfolgten) Eintritt der Rechtskraf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Liquidator der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 12. 1. 2000 ein einstweiliger Sachwalter gemäß § 238 Abs 2 AußStrG für die Vertretung des Betroffenen vor Gerichten (mit Ausnahme Strafsachen), vor Ämtern, Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt. Diese Bestellung wurde nach ständiger Rechtsprechung nicht erst mit dem (inzwischen erfolgten) Eintritt der Rechtskraft, son... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Liquidator der Gesellschaft wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung vom 12. 1. 2000 ein einstweiliger Sachwalter gemäß § 238 Abs 2 AußStrG für die Vertretung des Betroffenen vor Gerichten (mit Ausnahme Strafsachen), vor Ämtern, Behörden und Sozialversicherungsträgern bestellt. Diese Bestellung wurde nach ständiger Rechtsprechung nicht erst mit dem (inzwischen erfolgten) Eintritt der Rechtskraft, son... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2aAußStrG §249ABGB §273ZPO §1 AaZPO §5
Rechtssatz: Wird einem Betroffenen zwar die Prozeßfähigkeit insoweit aberkannt, daß er in allen rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere vor Gericht und Verwaltungsbehörden der Vertretung durch einen Sachwalter bedarf, kann er auch nicht wirksam auf das Rechtsmittel gegen den Bestellungsbeschluß verzichten; ein solcher Verzicht ist unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die von der betreibenden Partei zur Hereinbringung einer Forderung von 3,909.393,96 S sA geführte Exekution durch Zwangsversteigerung richtet sich gegen eine GesmbH, die nach dem Stand des Grundbuchs Eigentümerin der zu versteigernden Liegenschaft ist. Die Gesellschaft ist aufgelöst, weil ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses mangels eines zur Deckung der Kosten hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde (vgl. § 72 Abs3 KO und § 1 Abs1 ALöschG). Gegen die Exekutionsbewi... mehr lesen...
Norm: ZPO §5ZPO §26ZPO §34ZPO §39ZPO §226 I
Rechtssatz: Wird in einem Verfahren vom gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter einer Partei eine Prozesshandlung vorgenommen, so ist im Zweifel, also wenn sich aus dem Inhalt der Erklärung nicht eindeutig etwas anderes ergibt, anzunehmen, dass er als Vertreter der Partei handelt und dass die Prozesshandlung daher dieser zuzurechnen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden gem... mehr lesen...