Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 25. April 1979 geborenen Karin und des am 14. Juni 1984 geborenen Alois. Die Ehe der Eltern wurde im Jahr 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammen weiters die beiden volljährigen Töchter Eva, geboren am 22. Mai 1970, und Martina, geboren am 17. März 1976. Der Antragsgegner ist seit 20. Mai 1998 wieder verheiratet. Durch die Eheschließung wurde die am 12. Februar 1997 geborene Tochter... mehr lesen...
Norm: ZPO §490ZPO §513AußStrG 2005 allg
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 490 ZPO (allenfalls iVm § 513 ZPO) ist im Wege der Analogie auf in außerstreitigen Verfahren ergangene Unterhaltsbeschlüsse anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 44/08d Entscheidungstext OGH 08.05.2008 3 Ob 44/08d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte dem Kläger 47.700 S samt 4 % Zinsen seit 20. Mai 1996 und 1.164 S an "Barauslagen" zu, wies das Mehrbegehren von 58.300 S samt 4 % Zinsen seit 20. Mai 1996 ab und verurteile den Kläger, der Beklagten 3.193,63 S an Prozeßkosten zu bezahlen. Dieses Urteil blieb im klagestattgebenden Teil unbekämpft. Gegen seinen klageabweisenden Teil erhob der Kläger Berufung und beantragte, "der Klage zur Gänze kostenpflichtig" stattzugeben; hilfsweise begehrte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §490ZPO §513
Rechtssatz: § 490 ZPO ist auch im Revisionsverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 107/98m Entscheidungstext OGH 09.06.1998 1 Ob 107/98m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0042799 Dokumentnummer JJR_19980609_OGH0002_0010OB00107_98M0000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §490ZPO §513
Rechtssatz: § 490 ZPO ist nur auf Leistungsurteile anwendbar, was aus dem Hinweis auf die Exekutionsfähigkeit des in Teilrechtskraft erwachsenen Teiles des Urteils hervorgeht. Eine durch analoge Anwendung des § 490 ZPO zu schließende Lücke besteht im Hinblick auf die besondere Regelung der das Erstgericht treffenden (§ 132 Abs 1 Z 4 Geo) Verständigungspflichten des Gerichtes gegenüber der Personenstandsbehörde (§ 38 Abs ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 HDrittes RStG §23ZPO §490
Rechtssatz: Wird über Antrag des Antragsgegners gem §§ 490 ZPO, 23 Drittes RStG bestätigt, daß das Enderkenntnis der Rückstellungskommission, soweit es über Ansprüche und Leistungsverpflichtungen des Zweitantragstellers abspricht, als nicht angefochten rechtskräftig und zur Exekution geeignet ist, so steht dem Erstantragsteller dagegen mangels Beeinträchtigung seiner Rechtssphäre kein Rechtsmittel zu. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §490ZPO §513
Rechtssatz: Eine Beschlußfassung des Berufungsgerichtes nach § 490 ZPO bzw des Revisionsgerichtes nach §§ 490, 513 ZPO, inwieweit das Urteil der unteren Instanz als nicht angefochten zur Exekution geeignet ist, setzt voraus, daß das Rechtsmittelverfahren beim Berufungsgericht bzw beim OGH noch abhängig, also noch keine Entscheidung über die Berufung (§ 490 ZPO) bzw über die Revision (§§ 490, 513 ZPO) ergangen ist. ... mehr lesen...